Bauvorhaben

Kontakt:
Service technique
Romaine Majerus
Tel.: 95 99 39 233
E-Mail: romaine.majerus@wiltz.lu

 

PAG, PAP, Bautenreglement: wo steht was?

Plan d’aménagement général (PAG)
Allgemeiner Bebauungsplan
» Verwendungszweck der Grundstücke (Wohnzonen, Industriezone, …)
Plan d’aménagement particulier (PAP)
Teilbebauungsplan
"bestehende Viertel" und "neue Viertel" 
» Abmessungsvorschriften (Grösse der Gebäude, Abstand zu Nachbarn, Parkplätze, …)
Règlement sur les bâtisses
Bautenreglement
» Bewohnbarkeit, Sicherheit, Hygiene, Baustellenvorschriften, Genehmigungsprozeduren, ...

Baugenehmigung

Um Bau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Abrissarbeiten in Angriff zu nehmen, muss der Interessent im Besitz einer Baugenehmigung (auch Bauschein genannt) sein. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist mit der Zwangsschließung der Baustelle zu rechnen.
Der Baugenehmigungsantrag beinhaltet Auskünfte über den Eigentümer sowie über die genaue Lage des Grundstücks und eine präzise Beschreibung der vorgesehen Arbeiten.
Die Baugenehmigungsprozedur erfolgt gemäß Bautenreglement der Stadt Wiltz.

Der Baugenehmigungsantrag ist mit Hilfe des untenstehenden Formulars und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung zu schicken:

An den Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wiltz
Hôtel de Ville
B.P. 60, L-9501 Wiltz
Weitere Auskünfte in Sachen Wohnen finden Sie: www.guichet.public.lu

Materialleitfaden: Die umweltverträgliche und gesunde Materialwahl für den Bau Ihres Hauses

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Die Gemeinde Wiltz hat diesen Materialleitfaden entwickelt, um die Bauherren bei der Wahl der Bauweise und der Baumaterialen ihres Eigenheims zu unterstützen. Dazu wurde eine Auswahl an verschiedenen Materialien nach 4 Kriterien bewertet: Raumklima, Umweltfreundlichkeit der Materialien, Ende der Nutzungsdauer und Verwertung, Direkte und indirekte Kosten.

Dies ist eine von vielen Initiativen, die die Gemeinde im Rahmen des „Kommunalen Hotspots der Circular Economy in Luxemburg“ umsetzt. Sie hat eine bessere Nutzung unserer Ressourcen und den Schutz unseres Klimas zum Ziel.

Der Materialleitfaden kann nachfolgend im PDF-Format heruntergeladen werden.  Die Vervielfältigung oder Weiterverwendung der Inhalte ohne die vorherige Zustimmung der Gemeinde Wiltz ist untersagt.

Bestimmungen für Wiltz, Weidingen und Roullingen

Informationen zum PAG (Zuordnung der Parzellen) und zu den PAP-quartiers-existants (Vorschriften betreffend der Maße der Bauwerke) sint über das Geoportail verfügbar:

http://pag.geoportail.lu

Bedienungsanleitung: Die Parzelle auswählen, über die man Informationen erhalten möchte; eine E-mailadresse angeben; Geportail erstelle einen kompletten Bericht mit allem, was bei einem Projet berücksichtigt werden muss.

Nützliche Informationen

Teilbebauungsplan (PAP)

Jeder Grundeigentümer, der eine Erschließung von Bauplätzen oder größere Bauvorhaben plant, muss diesbezüglich einen Teilbebauungsplan ausarbeiten lassen. Diese Planung erfolgt im Sinne des Gesetzes vom 19. Juli 2004  über die kommunale Flächennutzung und Stadtentwicklung und muss sich dem Konzept des allgemeinen Flächennutzungsplans der Stadt anpassen, in welchen diese Prozedur besonders für zu erschließende Grundstücke sowie geschützte Zonen vorgesehen ist.

Allgemeiner Flächennutzungsplan der Stadt Wiltz (PAG)

Bau-/ und Umbauarbeiten müssen übereinstimmen mit dem allgemeinen Flächennutzungsplan (PAP) vom 13. April 1984 und dem Bautenreglement der Stadt Wiltz, beide fußend auf dem Gesetz vom 12. Juni 1937 betreffend kommunale Flächennutzung. Letzteres wurde ersetzt durch das Gesetz vom 19. Juli 2004 betreffend kommunale Flächennutzung und Stadtentwicklung. Diese Dokumente stehen Ihnen im kommunalen Bauamt zwecks Einsicht zur Verfügung. Die Beamten des Bauamts geben Ihnen gerne die nötigen Auskünfte.

Bau-,  Anschaffungs- und Erneuerungsbeihilfen für eine Immobilie:

Im Falle des Ankaufs einer Wohnung in unsere Gemeinde bewilligt die Stadt Wiltz folgende Beihilfen:

  • Anschaffungsprämie: 25 % der vom Staat bewilligten Beihilfe, ohne jedoch die Summe von 1.000 € zu überschreiten. Für jedes Kind zu Lasten des Antragstellers wird die Prämie um 150 € erhöht.
  • Verbesserungsprämie: 50 % der vom Staat bewilligten Beihilfe.
  • Bauprämie: 25 % der vom Staat bewilligten Beihilfe, ohne jedoch die Summe von 1.500 € zu überschreiten. Für jedes Kind zu Lasten des Antragstellers wird die Prämie um 150 € erhöht.

-> Bitte reichen Sie den Brief des Wohnungsbauministeriums mit den Angaben über die Höhe der bewilligten Beihilfe im Bauamt der Stadt ein.

Auskunft betreffend Zulagen seitens des Staats:

Wohnungsbauministerium

Adresse: Abteilung für Wohnungsbeihilfen

11, rue de Hollerich, L-1741 Luxembourg
Tel: 24 78 48 60, Fax: 45 88 44

www.logement.lu

 

Infrastrukturtaxe zur Finanzierung der Gemeinschaftseinrichtungen von 5.000 € ist geschuldet:

  1. Für jeden Neubau zu Wohnungs- oder sonstigen Zwecken.
  2. Bei Umbauarbeiten jeder zusätzlichen neuen Wohneinheit und für alle sonstigen neuen Einheiten.
  3. Diese Infrastrukturtaxe ist zu Lasten des Bauherrn und muss mit einmaliger Zahlung bei der Gemeindekasse beglichen werden bevor eine Baugenehmigung ausgestellt werden kann.

Beschreibung & Summe:

  • Genehmigung eines Teilbebauungsprojekts mit Einfamilienhäusern: 48 € + 24 € pro Haus
  • Bau eines Ertragshauses mit mehreren Wohnungen: 48 € + 24 € pro Wohnung
  • Bau eines Einfamilienhauses: 24 €
  • Reparatur oder Umbau einer Immobilie: 12 €
  • Genehmigung für einen Wasserleitungsanschluss: 6 €
  • Genehmigung für einen Abwasserkanalanschluss: 6 €
  • Erneuerung des Fassadenputzes mit Errichtung eines Baugerüsts: 2 €

"Règlement grand-ducal"