Luxemburger Personalausweis & Reisepass

Terminvereinbarung

Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Warum einen Termin vereinbaren?

Zeitersparnis: Durch die Reservierung eines Zeitfensters vermeiden Sie lange Wartezeiten und ermöglichen eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags.

Wie Sie einen Termin vereinbaren können:

  • besuchen Sie die Website https://wil.tz/rendezvous-ci-pp,
  • wählen Sie das für Sie passende Zeitfenster* aus,
  • geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und
  • bestätigen Sie Ihren Termin.

* Wenn Sie Pässe/Personalausweise für mehrere Familienmitglieder oder einen Pass und einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie pro Person und Ausweisdokument einen Termin vereinbaren.

Eine Bestätigung wird Ihnen anschließend zugesandt.

Eine Terminvereinbarung per Telefon (Tel.: 95 99 39 -1) ist ebenfalls möglich.

Dokumente, die Sie beim Gang zum Schalter vorlegen müssen :

  • Bestätigung des Termins,
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr (oder PAYCONIQ-Zahlung vor Ort, aber nur für Personalausweise),
  • gültiges Identitätsdokument und ggf,
  • bei Verlust oder Diebstahl des betreffenden Ausweisdokuments: eine von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige.

Wir bitten sie pünktlich zu ihrem Termin zu erscheinen, da ansonsten der Terminplan für die nachfolgenden Termine nicht eingehalten werden kann. Sollten sie mehr als 15 Minuten zu spät zu ihrem Termin erscheinen, müssen wir diesen leider annulieren.

Luxemburgischen Personalausweis beantragen

Personalausweise für Einwohner mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft können im Biergeramt der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Bevor Sie in einem unserer Schalter vorstellig werden, müssen Sie dem Centre des technologies de l’information de l’État die entsprechende Gebühr entrichten durch Überweisung auf das Konto CCPL LU44 1111 7028 7715 0000 des TS-CE CTIE, Cartes d’identité, B.P. 1111, L-1011 Luxembourg.

Die Gebühr beträgt:

  • 14 € für einen 10 Jahre gültigen Ausweis (Inhaber älter als 15 Jahre)
  • 10 € für einen 5 Jahre gültigen Ausweis (Inhaber zwischen 4 und 15 Jahren)
  • 5 € für einen 2 Jahre gültigen Ausweis (Inhaber jünger als 4 Jahre)
  • 45 € im Falle einer Anfrage eines Personalausweises gemäß des beschleunigten Verfahrens

Die Überweisung muss Ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum beinhalten. Es besteht die Möglichkeit einer einzigen Überweisung für die Anfrage von Personalausweisen für mehrere Mitglieder einer Familie, vorausgesetzt alle Namen, Vornamen und Geburtsdaten sind aufgeführt.

Mit dem Nachweis der Zahlung begeben Sie sich persönlich zum Bürgeramt. Minderjährige müssen von einem Elternteil oder deren Vormund begleitet werden. Sie brauchen kein Foto mitzubringen, dieses wir vor Ort aufgenommen.

Alle weiteren Details finden Sie auf guichet.lu > Bürgerangelegenheiten > Ausweispapiere.

Luxemburgischen Pass beantragen

Die luxemburgischen Einwohner beantragen ihren Pass im Bürgeramt der Stadt Wiltz. Das Passbild wird vor Ort aufgenommen.

Gebühren:

  • 30 Euro für Kinder unter 4 Jahren (Gültigkeit 2 Jahre)
  • 50 Euro für Erwachsene und Kinder ab 4 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
  • 150 Euro im Falle eines Expressverfahrens (90 Euro für Kinder unter 4 Jahren)

Diese Summe ist auf das folgende Bankkonto zu überweisen:

Bureau des Passeports, Visas et Légalisations

43, Boulevard Roosevelt
L-2450 Luxembourg
CCPLLULL. IBAN: LU46 1111 1298 0014 0000
Mitteilung: Pass für « Nachname, Vorname, Geburtsdatum »

  • Der Antragsteller muss den Überweisungsbeleg sowie ein Ausweisdokument im Gemeindeamt vorzeigen um den Antrag für einen Pass einzureichen.
  • Nach Ablauf einer Frist von 10 Arbeitstagen kann der Pass bei der Gemeindeverwaltung oder im Passbüro der Stadt Luxemburg abgeholt werden.
  • Reisepässe, die im Eilverfahren ausgestellt werden, müssen beim Bureau des Passeports, Visas et Légalisations in Luxemburg-Stadt abgeholt werden.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines luxemburgischen Ausweisdokuments

Verfahren im Falle des Verlusts oder Diebstahls

Falls Sie den Verlust oder den Diebstahl eines Ihrer Ausweisdokumente feststellen, müssen Sie dies umgehend bei der großherzoglichen Polizei oder der Polizei des Landes wo der Verlust oder Diebstahl sich ereignet hat anzeigen. Außerdem müssen Sie persönlich die Gemeindeverwaltung in Kenntnis setzen damit diese Ihren Ausweis deaktiviert und eine Erneuerung gemäss der oben genannten Bestimmungen beantragt werden kann. Die polizeiliche Anzeige müssen Sie bei der Beantragung eines neuen Personalausweises vorlegen, und der Gemeindeverwaltung spätestens beim Erhalt Ihres neuen Ausweises aushändigen.

Verfahren im Falle von Beschädigung

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Ausweisdokument beschädigt ist, müssen Sie sich mit dem betreffenden Dokument an unserem Schalter melden, um die Erneuerung gemäß den oben aufgeführten Bestimmungen vorzunehmen.