Bekanntmachung - PAP "Geetz" und "Nordhang"

pap geetz

PUBLIÉ LE 06 März 2018

Die Öffentlichkeit wird darauf aufmerksam gemacht, dass zwei PAP (projets d’aménagement particulier) von der Gemeinde Wiltz auf den Instanzenweg gebracht wurden.

Gemäss Artikel 30 der loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain wird die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass zwei PAP (projets d’aménagement particulier) von der Gemeinde Wiltz auf den Instanzenweg gebracht wurden. Betroffen sind Grundstücke in Wiltz am Ort « Geetz », sowie am Ort « Route de Winseler ». Beide Projekte wurden vom bureau d’études HSA, Heisbourg Strotz Architectes, in Auftrag des Fonds du Logement ausgearbeitet und betreffen die Umsetzung der ersten Wohnviertel des Masterplans « Wunne mat der Wooltz ».

 

Die entsprechenden Unterlagen können von der Öffentlichkeit bei dem technischen Dienst der Gemeindeverwaltung in Wiltz (Grand-rue 8-10) vom 6. März bis zum 5. April 2018 eingesehen werden.

 

Einsprüche und Beschwerden sind schriftlich innerhalb derselben Frist beim Schöffenrat der Gemeinde Wiltz einzureichen.

 

Wiltz, der 7. März 2018

(gez.) Schöffenrat der Gemeinde Wiltz

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