Die Briefwahl für die Parlamentswahlen 2018 beantragen

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PUBLIÉ LE 27 Juli 2018

Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler können per Briefwahl an den Parlamentswahlen vom 14. Oktober 2018 teilnehmen.

Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler können per Briefwahl an den Parlamentswahlen vom 14. Oktober 2018 teilnehmen.

 

Der Wähler stellt seinen Antrag auf Briefwahl bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er geführt wird (Wohnsitzgemeinde, ansonsten die Gemeinde des letzten Wohnsitzes, ansonsten die Geburtsgemeinde, ansonsten die Stadt Luxemburg).

 

Die Wahlbenachrichtigung kann wie folgt beantragt werden:

  • elektronisch über MyGuichet.lu,
  • formlos per Post,
  • anhand des untenstehenden Formulars, welches ebenfalls im Bürgeramt der Gemeinde erhältlich ist.

 

In dem Schreiben muss der Wähler:

  • seinen Nachnamen, seine(n) Vornamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort, seinen Wohnsitz und die Anschrift angeben, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll;
  • an Eides statt versichern, dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat;
  • wenn er Luxemburger ist und im Ausland lebt, eine Kopie seines gültigen Reisepasses beilegen.

 

Der Antrag kann ab dem 23. Juli 2018 an den Schöffenrat und muss bis spätestens

  • dem 4. September 2018 eingereicht werden, wenn die Wahlbenachrichtigung nach Luxemburg verschickt wird;
  • dem 19. September 2018 eingereicht werden, wenn die Wahlbenachrichtigung ins Ausland verschickt wird.

 

Wird der Antrag auf Briefwahl angenommen, übermittelt die Gemeinde dem Wähler die Wahlbenachrichtigung per Einschreiben.

Die Wahlbenachrichtigung mit dem Stimmzettel und den Wahlumschlag wird spätestens verschickt:

  • am 14. September 2018 wenn die Wahlbenachrichtigung nach Luxemburg verschickt wird;
  • am 29. September 2018 wenn die Wahlbenachrichtigung ins Ausland verschickt wird.

 

Erfüllt der Antragsteller die Bedingungen für die Briefwahl nicht, übermittelt die Gemeinde dem Antragsteller einen Ablehnungsbescheid.

 

Der Wahlumschlag muss dem zuständigen Wahllokal spätestens am 14. Oktober 2018 vor 14.00 Uhr zukommen.

Weiterführende Informationen:


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