EU-Bürger: schreiben Sie sich für die Europawahlen ein!

jepeuxvoter

PUBLIÉ LE 28 Januar 2019

Einwohner aus EU-Mitgliedsstaaten können sich bis zum 28. Februar einschreiben, um die 6 Vertreter Luxemburgs im Europaparlament zu wählen.

Nationaler Einschreibungstag am 9. Februar 2019: Biergeramt von 9:00 bis 11:30 Uhr geöffnet

 

Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 wählen Sie direkt Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament, die in den darauffolgenden 5 Jahren Ihre Interessen vertreten werden. Auf diese Weise bestimmen die europäischen Wählerinnen und Wähler die politische Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das wiederum über die wichtigsten Leitlinien und Beschlüsse der Europäischen Union entscheidet.

 

Wenn Sie nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft haben, aber EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger sind, haben Sie bei der Europawahl zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beteiligen sich an der Wahl der 6 Vertreter des Großherzogtums Luxemburg im Europäischen Parlament,
  2. oder Sie wählen die Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Ihrem Herkunftsland.

 

Um an der Wahl der Abgeordneten aus Luxemburg teilnehmen zu können (erste Möglichkeit), müssen Sie:

 

  • am Wahltag (26. Mai 2019) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • zum Zeitpunkt der Beantragung der Eintragung in die Wählerverzeichnisse in Luxemburg wohnen (ohne Mindestaufenthaltsdauer),
  • sich bis zum 28. Februar 2019 um 17 Uhr in die Wählerverzeichnisse eintragen,
  • im Besitz der Bürgerrechte sein und ihr Wahlrecht in Luxemburg oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht verloren haben.

 

Falls Sie an der Wahl der Abgeordneten Ihres Herkunftslands teilnehmen möchten (zweite Möglichkeit), wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden Ihres Herkunftslands oder an das zuständige Konsulat.

 

Alle in die Wählerverzeichnisse eingetragenen Luxemburgerinnen und Luxemburger unterliegen von Amts wegen der Wahlpflicht.

 

Wie kann ich mich eintragen?

 

Es ist ganz einfach, sich in die Wählerverzeichnisse einzutragen – Sie können dies bis zum 28. Februar 2019 bis 17:00 Uhr online auf www.guichet.lu/inseu oder persönlich beim Biergeramt der Gemeinde Wiltz unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Pass) erledigen.

 

Nach der ersten Eintragung werden alle Wählerinnen und Wähler automatisch für die nächste Europawahl eingetragen und unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Wahlpflicht. Bei einem Umzug findet automatisch eine Übertragung in die Wählerverzeichnisse des neuen Wohnorts statt.
Alle ausländischen Wählerinnen und Wähler können die Streichung aus dem Wählerverzeichnis beantragen.
Die Teilnahme per Briefwahl ist ebenfalls möglich.
Es ist möglich, sich gleichzeitig mit den Europawahlen auch für die Kommunalwahlen einzutragen. Es handelt sich hier jedoch um zwei verschiedene Wählerverzeichnisse, für die jeweils eine eigene Eintragung erforderlich ist.

 

Weitere Informationen: www.echkawielen.lu / www.jepeuxvoter.lu / www.eupossovotar.lu / www.icanvote.lu / www.ichkannwaehlen.lu

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