Anfrage für eine Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien für das Schuljahr 2015 / 2016

PUBLIÉ LE 16 Januar 2016

Unerlässliche Voraussetzungen für eine Beihilfe. Man muss den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem Schuljahr 2015/2016 besucht haben und eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CPOS) bekommen haben. Ein Beleg von der zugestellten Hilfestellung vom CPOS muss uns vor dem 31. Januar 2017 zukommen.


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