Ein neues Bautenreglement für Wiltz

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PUBLIÉ LE 20 Februar 2019

In der Sitzung vom 15. Februar stimmt der Gemeinderat ein überarbeitetes, vereinfachtes und fortschrittliches "règlement des bâtisses".

n der Sitzung vom 15. Februar beschloss der Gemeinderat ein überarbeitetes, vereinfachtes und fortschrittliches "règlement des bâtisses". Damit bereitet die Gemeinde sich auf die Zukunft vor - insbesondere durch ein eigenständiges Kapitel zum Thema Economie Circulaire.

 

Das neue Bautenreglement basiert auf einem Musterreglement des Innenministeriums: 80 % der Empfehlungen wurden im neuen Text übernommen. Die neuen Bestimmungen betreffen vor allem die Bereiche der Sicherheit, Hygiene und Gesundheit der Bauten und Baustellen sowie die einzuhaltenden Wohnnormen.

 

Einige Regelungen wurden gruppiert und vereinfacht: so gibt es in Zukunft einen vereinfachten Bauantrag für kleinere Umbauarbeiten.  Auch Grundsatzvereinbarungen („accord de principe“) zu Bauvorhaben, welche 1 Jahr gültig bleiben, können in Zukunft beantragt werden.

 

Nachhaltiger bauen

 

Als nationaler Hotspot der Economie Circulaire will Wiltz seine Bürger sensibilisieren: das Thema Circular Economy erhält ein eigenes Kapitel im Bautenreglement. Bereits bei der Planung des Gebäudes soll an eine spätere Nutzung gedacht werden, so dass beispielsweise ein Einfamilienhaus ohne größere Investitionen in ein Mehrfamilienhaus umgebaut werden kann.

 

Die Sharing Economy (z.B. gemeinsam genutzte Räume in Wohn- oder Bürogebäuden),  der rationelle Umgang mit Energie und Wasser (energieautarke Häuser, Regen- und Grauwassernutzung), die Luftqualität sowie die Wahl der Baumaterialen sind weitere Aspekte, die künftig in Betracht gezogen werden müssen. Sollten eine oder mehrere dieser Maßnahmen nicht umgesetzt werden, muss dies vom Antragsteller beim Genehmigungsantrag begründet werden.

 

Vorerst in Weidingen, Roullingen und Wiltz gültig

 

Das neue Reglement tritt am 7. März 2019 in Kraft und gilt für das gesamte Gemeindegebiet – ausgenommen den Dörfern der früheren Gemeinde Eschweiler, wo das neue Reglement erst nach Ergänzung des allgemeinen Bebauungsplans (PAG) durch ein PAP „Quartiers existants“ gilt. Den integralen Text des neuen "Règlement communal sur les bâtisses, les voies et les sites“ können Sie auf dieser Seite einsehen.

 

PAG, PAP, Bautenreglement: wo steht was?

 

Plan d’aménagement général (PAG)
Allgemeiner Bebauungsplan

» Verwendungszweck der Grundstücke (Wohnzonen, Industriezone, …)

Plan d’aménagement particulier (PAP)
Teilbebauungsplan

"bestehende Viertel" und "neue Viertel" 
» Abmessungsvorschriften (Grösse der Gebäude, Abstand zu Nachbarn, Parkplätze, …)

Règlement sur les bâtisses
Bautenreglement

» Bewohnbarkeit, Sicherheit, Hygiene, Baustellenvorschriften, Genehmigungsprozeduren, ...


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