Finanzielle Beihilfen
Die Gemeinde Wiltz erteilt mehrere Arten von Subventionen und Beihilfen an Privatpersonen:
- Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
- Kommunale Teuerungszulage
- Einkellerungsprämien für Rentner
Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
Bedingungen für den Erhalt einer Beihilfe
- Man muss den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem Schuljahr 2021/2022 besucht haben und
- eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CEPAS) erhalten haben.
Der Antrag muss zusammen mit einem Zahlungsbeleg der Hilfestellung
des CEPAS vor dem 31. Januar 2023 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht
werden.
Das Antragsformular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sowie im PDF-Format in der Mediathek zu finden.
Teuerungszulage
Die Gemeinde Wiltz bewilligt auch für das Jahr 2022 wieder eine Teuerungszulage. Diese gilt für alle Personen die im Einwohnermeldeamt der Stadt Wiltz eingeschrieben sind und die im Genuss einer Teuerungszulage seitens des «Fonds National de Solidarité» sind. Die Zulage beträgt für das Jahr 2022:
Haushalt mit:
- 1 Person: 5,41 € pro Monat
- 2 Personen: 10,81 € pro Monat
- 3 Personen: 16,22 € pro Monat
- 4 Personen: 21,62 € pro Monat
- 5 Personen: 27,03 € pro Monat
- 6 Personen: 32,44 € pro Monat
- 7 Personen: 37,84 € pro Monat
- 8 Personen: 43,25 € pro Monat
- 9 Personen: 48,66 € pro Monat
- 10 Personen und mehr: 54,06 € pro Monat
Die betroffenen Einwohner können ihren Antrag bis zum 1. Oktober 2023 einreichen. Der gewährte Zuschuss wird auf die Gemeinderechnungen verbucht und nicht ausbezahlt. Das Antragsformular finden Sie in der Mediathek und ist ebenfalls im Biergeramt erhältlich.
Einkellerungsprämien an die Rentner der Gemeinde Wiltz
Jedes Jahr wird den Rentnern seitens der Gemeinde ein finanzieller Zuschuss gewährt. Diese Beihilfe wird nach dem monatlichen Gesamteinkommen berechnet. Bitte melden Sie sich beim Biergeramt, um Ihr Gesamteinkommen des Monats Oktober 2022 mitzuteilen. Bitte Rentencoupon oder ggf. Beleg über andere Einkünfte hinterlegen. Es können nur Personen berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoeinkommen einen der folgenden Beträge nicht überschreitet:
- Haushalt bestehend aus 1 Person: 2203,77 €
- Haushalt bestehend aus 2 oder mehreren Personen: 3305,65 €