Prämien und Zuschüsse
Die Gemeinde Wiltz gewährt verschiedene Arten von Prämien und Zuschüssen für Schüler und Studenten:
- Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
- Verschiedene Prämien für den Bildungserfolg
Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
Zwingende Voraussetzungen für einen Zuschuss:
- Sie haben im vergangenen Schuljahr die Sekundarstufe oder die technische Sekundarstufe im Großherzogtum Luxemburg besucht und
- Sie haben eine finanzielle Unterstützung vom Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires (CEPAS) (früher CPOS) erhalten.
Der Antrag muss zusammen mit einem Zahlungsnachweis des CEPAS vor dem 31. Januar des Folgejahres an die Gemeindeverwaltung gesendet werden.
Das Antragsformular ist bei der Gemeindeverwaltung und im PDF-Format in der Mediathek erhältlich.
Prämie für Bildungserfolg
Die Prämie für Bildungserfolg soll den Bildungserfolg von Schülern und Studenten mit Wohnsitz in der Gemeinde Wiltz fördern und belohnen und den Erwerb von akademischen und beruflichen Abschlüssen sowie außergewöhnliche Leistungen im Rahmen der Sekundar- und Hochschulbildung anerkennen.
Anspruch auf eine solche Prämie haben Schüler und Studenten, welche:
- während des gesamten betreffenden Schuljahres und zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Gemeinde wohnhaft sind,
- ihr Schuljahr erfolgreich abgeschlossen und einen förderfähigen Abschluss erworben haben,
- einen vollständigen Antrag innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht haben
- und zu Beginn des Schuljahres, auf das sich die beantragte Prämie bezieht, das Alter von 30 Jahren nicht überschritten haben.
Die Abschlüsse müssen von dem Ministerium in Luxemburg anerkannt sein, das für das Bildungswesen oder die Hochschulbildung zuständig ist. Die Prämien sind nicht mit ähnlichen Prämien kumulierbar, die von anderen Gemeinden in Luxemburg oder im Ausland gewährt werden.
Beträge und Prämienarten:
Prämien | Betrag |
Prämie für den Abschluss der Sekundarschule (klassisch, allgemein, europäisch, international und gleichwertig) |
100,- € |
Prämie für das Bestehen des Abschlussjahres 1SGED / "1e +" oder gleichwertig (kumulierbar mit der Prämie für den Abschluss der Sekundarstufe) |
50,- € |
Prämien für den Erwerb eines Hochschulabschlusses - BTS |
100,- € |
Prämien für den Erwerb eines Hochschulabschlusses - Bachelor |
200,- € |
Prämien für den Erwerb eines Hochschulabschlusses - Master |
300,- € |
Prämien für den Erwerb eines Hochschulabschlusses - Doktorat |
400,- € |
Prämien für verdienstvolle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe |
50,- € in Form eines Einkaufsgutscheins, welcher in den Geschäften und HORECA-Einrichtungen in der Gemeinde Wiltz eingelöst werden kann. |
Außergewöhnliche Anerkennungsprämie für außergewöhnliche schulische Leistungen | Betrag, der innerhalb eines jährlichen Budgets von 500,- € festgelegt wird |
Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Die Anträge können ausschließlich über ein Onlineformular eingereicht werden. Klicken Sie hier, um zum Formular zu gelangen.
Die Frist für die Einreichung ist der 31. Dezember nach dem Ende des betreffenden Schuljahres.
Beizulegende Belege:
Für alle Anträge:
- eine Kopie des erworbenen Abschlusses,
- bei Diplomen, die in einer anderen Sprache als Luxemburgisch, Französisch, Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, eine offizielle Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde sowie
- einen Bankidentitätsnachweis
Für Anträge auf Prämien für verdiente Schüler :
- Eine Bestätigung der Schule, dass der Schüler als "verdienstvoller Schüler" ausgezeichnet wurde.
Für Anträge auf eine Prämie für außergewöhnliche Anerkennung :
- eine Begründung, in der ausführlich dargelegt wird, warum der Bewerber glaubt, diese Prämie zu verdienen,
- eine Kopie der Zeugnisse / Notenauszüge sowie
- ggf. eine schulische oder ministerielle Bescheinigung, die die außergewöhnliche schulische Leistung bestätigt.
Unvollständige oder nicht fristgerechte Anträge werden ohne weitere Benachrichtigung abgelehnt. Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen oder Unterlagen anzufordern.
Besondere Bedingungen für die Prämie für außergewöhnliche Anerkennung
Die außerordentliche Anerkennungsprämie kann vom Gemeinderat für außergewöhnliche schulische Leistungen nach vorheriger Stellungnahme des beratenden Gemeindeausschusses für Kinder und Jugendliche gewährt werden.
In seiner ersten Sitzung des Jahres prüft der Ausschuss die vollständigen Anträge und gibt auf der Grundlage der vorgelegten Argumente und Belege eine Stellungnahme ab.