Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "Gemeinde Wiltz" ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige Kontraste von Text oder Icons, Links oder Eingabefeldern sind nicht ausreichend (weißer Text auf "Overlay"-Hintergrund wird nicht erkannt).
  • In der Seitenstruktur entsprechen einige Linktitel nicht genau der sichtbaren Überschrift, aber sie lassen dennoch allein erkennen, wohin der Link führt.
  • Die Seiten mit den Suchergebnissen können im Browser nicht anhand des Titels voneinander unterschieden werden, allerdings werden die Suchkriterien am Anfang der Seite noch einmal genannt.
  • Einige Markierungen sollten verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugang für assistierende Technologien zu erleichtern (z. B. die Suchleiste).
  • Einige nummerierte oder nicht nummerierte Aufzählungslisten sind für assistierende Technologien nicht immer als solche erkennbar.
  • Auf einigen Seiten ist die hierarchische Reihenfolge der Überschriften irrelevant.
  • Einige informationstragende Bilder haben keine relevante Textalternative (Beispiel: in Fotogalerien).
  • Einige dekorative Bilder werden von assistierenden Technologien nicht richtig ignoriert (Beispiel: einige Miniaturbilder in Artikel-Teasern).
  • Einige Links sind nicht selbsterklärend (Beispiel: Probleme aufgrund von Linktiteln).
  • Einige Skripte sind nicht mit assistierenden Technologien kompatibel.
  • Einige Skripte sind nicht über die Tastatur steuerbar (Beispiel: die Suchschaltfläche).
  • Einige Gültigkeitsfehler im HTML-Code können assistierende Technologien stören.
  • Einige Inhalte, die vor assistierenden Technologien verborgen sind, erhalten den Fokus über die Tastatur (Beispiel: Slider).
  • Einige Formularfelder haben keine sichtbare Beschriftung (sr-only).
  • Das automatische Ausfüllen von Feldern ist im Kontaktformular nicht verfügbar.
  • Auf einige Dokumente zum Herunterladen kann nicht zugegriffen werden.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Redaktionelle Inhalte insbesondere ältere Inhalte können Nichtkonformitäten aufweisen.
  • Schlecht formatierte Listen und Zwischenüberschriften.
  • Irrelevante Linktitel und Bildalternativen, dies sollte jedoch nicht den Zugang zu Informationen blockieren.
  • Die Übernahme und Überprüfung aller Seiten der Website würde einen Arbeitsaufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Gewinn steht.
  • Diesem Aspekt wird bei der Erstellung neuer redaktioneller Inhalte besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
  • Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen der Norm EN 301 549 V2.1.2.
  • Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine zugängliche Alternative zu erhalten.
  • Die Reihenfolge, in der Sie mit der Tastatur navigieren, unterscheidet sich von der visuellen Reihenfolge zwischen dem Menü und dem Suchformular.
  • Einige der veröffentlichten Videos sind aus Ressourcengründen nicht mit Untertiteln versehen.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Dokumente zum Herunterladen, die von Drittbehörden bereitgestellt werden, unterliegen nicht unserer Kontrolle.
  • Alle veröffentlichten Videos.
  • Der Sharing-Dienst, Iframes und einige externe Skripte, über die wir keine Kontrolle haben.
  • Heruntergeladene Dokumente sind nicht notwendigerweise zugänglich. Sie können uns jedoch kontaktieren, um eine zugängliche Alternative zu erhalten.
  • Dokumente zum Herunterladen, die von Dritten bereitgestellt werden, unterliegen nicht unserer Kontrolle. Sie können uns jedoch kontaktieren, um eine zugängliche Alternative zu erhalten.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen Internetseiten mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Gemeinde Wiltz".

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.