Gemeinderat
Die Mitglieder des Gemeinderats werden direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Anzahl der Ratsmitglieder ist abhängig von der Bevölkerungszahl. Zusammen mit dem Bürgermeister und seinen zwei Schöffen besteht der Gemeinderat insgesamt aus 13 Personen. Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters und in der Anwesenheit des Gemeindesekretärs werden die Sitzungen des Rats regelmäßig abgehalten und sind der Öffentlichkeit zugänglich.
Der Gemeinderat hat vielfache Zuständigkeitsbereiche, davon einige:
- Angelegenheiten von kommunalem Interesse
- Abstimmen über den Gemeindehaushalt
- Genehmigen von größeren Bauvorhaben sowie Städtebaulichen Maßnahmen
- Bestimmen von Steuern und Abgaben
- Benennung von Delegierten der Stadt bei den Syndikaten
- Erlassen von Gemeindereglementen
- Ernennen und Abberufen von Gemeindebeamten und Angestellten sowie Genehmigen der Demissionen
- Ernennen und Abberufen der Mitglieder der beratenden Kommissionen, der Zivilhospize und der Sozialämter
- Aufrufen zum Referendum
Collège des bourgmestre et échevins
Conseillers communaux