Verkehrssicherheit - Der Parkwächter informiert...

... sicherere Schulwege in Wiltz - jeder ist mit verantwortlich

Anlässlich des Schulbeginns am 15. September 2026 möchten wir daran erinnern, dass die Sicherheit auf dem Schulweg und in der Umgebung der Schulen eine Angelegenheit ist, die uns alle angeht: Eltern, Schüler, Begleitpersonen und Autofahrer haben jeweils eine Rolle zu spielen.

„De sechere Schoulwee“, Pedibus und öffentlicher Nahverkehr – zu Fuß gehen und den Bus nutzen

Die direkten Schulwege sind auf den Gehwegen durch eine gelbe Biene auf grünem Hintergrund gekennzeichnet und ermöglichen es den Kindern, sich selbstständig und sicher fortzubewegen. 

Eine weitere Lösung für Familien, die eine Begleitung ihrer Kinder wünschen, ist der Pédibus. Dabei handelt es sich um einen kostenlosen Dienst für alle Zyklen, von der Früherziehung bis zum 4. Zyklus, der vom Kannerhaus Wooltz asbl angeboten wird. Von festgelegten Treffpunkten aus ermöglicht dieser Dienst den angemeldeten Kindern, sich selbstständig und sicher zu Fuß in der Gruppe und in Begleitung von Erwachsenen zur Schule zu begeben. Dieses Angebot trägt dazu bei, den Verkehr in der Umgebung der Schulen zu verringern und fördert gleichzeitig die Selbstständigkeit und das Gemeinschaftsgefühl.

Die Schüler können für den Schulweg auch die RGTR-Linien und den City-Bus nutzen. Die Fahrpläne findet man an den Bushaltestellen, auf mobiliteit.lu oder unter der Telefonnummer 2465 2465.

Besondere Vorsicht für Autofahrer

Wenn das Auto unabdingbar ist, können ein paar einfache Regeln einen großen Unterschied machen. Kinder dürfen nur an sicheren Orten abgesetzt und abgeholt werden. Das Stationieren auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen oder vor wichtigen Schuleingängen ist verboten. Die Avenue Nicolas Kreins ist für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Eltern werden gebeten, die nahegelegenen öffentlichen Parkplätze zu nutzen, insbesondere den an der Ecke zur
Avenue de la Gare, von dem aus man durch den Park Simon direkt zur Schule gelangt. Private Parkplätze dürfen nicht zum Absetzen oder Abholen der Schüler genutzt werden.

Die Kiss&Go-Zone soll ein Ort bleiben, um Kinder schnell absetzen zu können: Die Eltern sollen im Fahrzeug bleiben, die Kinder bereits vor dem Anhalten startklar sein und nicht zu früh zum Unterrichtsende erscheinen. Eine gute Organisation hilft, Staus und gefährliche Situationen zu
vermeiden.

Die Sicherheit geht uns alle an

Auch die Kinder müssen die richtigen Verhaltensweisen verinnerlichen: Sie sollten auf den Gehwegen gehen, Fußgängerüberwege erst nach Überprüfung des Verkehrs überqueren und gut sichtbare Kleidung tragen, insbesondere im Herbst und Winter.

Autofahrer ihrerseits müssen ihre Geschwindigkeit anpassen, aufmerksam bleiben und in der Nähe von Schulen Geduld zeigen. Ein hinderliches Parken oder ein unvorsichtiges Manöver kann ein Kind in Gefahr bringen.

Gemeinsam, mit Wachsamkeit, Geduld und unter Einhaltung der Verkehrsregeln – so trägt jeder dazu bei, dass der Weg zur Schule sicher ist.

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Temporäre Parkverbote gehören zum Straßenbild, wenn Bauarbeiten, Umzüge, Reparaturmaßnahmen oder Veranstaltungen geplant sind. Sie dienen dazu, die erforderlichen Flächen freizuhalten und einen sicheren sowie reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten.

Temporäre Parkverbote werden ausschließlich dann angeordnet, wenn sie tatsächlich notwendig sind. Die Gemeindeverwaltung achtet darauf, die Einschränkungen für Bürger so gering wie möglich zu halten. Durch Missachtung dieser Verkehrsschilder und das Blockieren ausgewiesener Flächen, können wichtige Arbeiten oder Veranstaltungen verzögert werden.

Im schlimmsten Fall können sie nicht wie geplant stattfinden: dies führt dann zu zusätzlichen organisatorischen Aufwänden und Kosten. Daher ich es wichtig, die Beschilderung zu respektieren und die Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken. Aufgestellte Parkverbotsschilder dürfen auch weder versetzt noch entfernt oder in ihrer Position verändert werden.

Wer sein Fahrzeug trotz eines ordnungsgemäß ausgeschilderten temporären Parkverbots abstellt, muss mit einem Bußgeld von 24 € rechnen. In besonderen Fällen kann zudem das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs erforderlich werden.

Mit Ihrer Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und helfen mit, dass notwendige Arbeiten, Umzüge und Veranstaltungen planmäßig und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden können.

 

Interdiction de stationnement

Wohn- und Begegnungszonen sind weit mehr als reine Verkehrsflächen. Sie sind Lebensräume – mit einem gemeinsamen Ziel: den Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Hier spielen Kinder, Menschen sind zu Fuß unterwegs, Nachbarn begegnen sich, ältere Personen fühlen sich sicher und Familien finden Raum zum Durchatmen. Damit dieses Miteinander gelingt, braucht es Rücksicht, Aufmerksamkeit und Respekt. Eine angepasste Geschwindigkeit, das Einhalten der Parkregeln und besondere Vorsicht gegenüber Fußgängern tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten.

Mit Rücksicht und Aufmerksamkeit kann jeder dazu beitragen, unsere Straßen sicher, ruhig und lebenswert zu gestalten.

Wohn- und Begegnungszonen: Was ist erlaubt und was nicht?

Siehe untenstehendes Bild

Ein Verstoß gegen das Parkverbot in diesen Zonen kann in Luxemburg unmittelbar zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 49 Euro führen.

Wohnzonen:

• An der Bréck, Eschweiler
• Op Batzendell, Wiltz
• Um Bëschel, Wiltz
• Rue du Genêt Wiltz
• Op der Hiel, Wiltz
• Rue du Moulin à Vent, Wiltz
• Rue du Moulin à Vent
(Daelchen + chemin d’accès aux maisons 2a et 4), Wiltz
• Rue des Sports, Wiltz

Begegnungszonen: 

• Campingstrooss, Wiltz
• Beim Hundsburen, Wiltz

 

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Die Verringerung der Geschwindigkeit führt zu einer sehr deutlichen Verkürzung des Bremswegs des Fahrzeugs.

Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h im Vergleich zu 50 km/h:

  • verringert sich das Risiko einer tödlichen Verletzung um das Vierfache und
  • der wahrgenommene Lärm wird um die Hälfte reduziert.

30-km/h-Zonen gelten nur für Wohngebiete.

Die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Hauptstraße beträgt zwischen 300 und 600 m (wo man 50 km/h fahren darf), der Zeitverlust
beläuft sich somit nur auf 15 bis 30 Sekunden.

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Studien zeigen, dass breite Straßen Autofahrer dazu verleiten, mit höherer Geschwindigkeit zu fahren. Daher erlaubt die staatliche Verkehrskommission innerhalb von 30-km/h-Zonen nur eine maximale optische Fahrbahnbreite von 5,5 m.

Verengte Straßen

Alle Straßen mit einer Breite von mehr als 5,5 m müssen verengt werden, beispielsweise durch Markierungen auf der Fahrbahn, durch eine Parkstreifen: eine schnell umsetzbare und kostengünstige Maßnahme.

Um die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden die Parkstreifen abwechselnd auf der linken und rechten Seite angelegt.

tempo30-strassenbreite

Der Fahrer ist es gewohnt, seinen Blick auf die Stelle zu richten, an der er sich in zwei bis drei Sekunden befinden wird. Durch das Verlangsamen der Geschwindigkeit verbessert sich seine Wahrnehmung der Umgebung: Er hat mehr Zeit, um zu reagieren und eine mögliche Kollision zu vermeiden. 

Innerhalb von Tempo 30-Zonen:

  • Es gilt (fast) immer die Vorfahrt von rechts
  • Grundsätzlich: keine Fußgängerüberwege!

Mit der Einführung von Tempo-30-Zonen und der deutlichen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten sollen Fußgänger die Möglichkeit haben,
die Straße ohne Umweg über einen bestehenden Fußgängerüberweg zu überqueren.

Die Vorteile liegen auf der Hand!

Bei einer Messung über einen Monat in der "rue du Village" in Weidingen wurde die Geschwindigkeit von rund 49.000 Fahrzeugen analysiert. Das
Ergebnis ist positiv: 85 % der Fahrer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein.
 

tempo30-sichtfeld

Erinnern wir kurz an die Regeln des „Code de la Route“, welche das Parken auf öffentlichen Straßen betreffen: 

  • Ein abgestelltes Fahrzeug darf den fließ­enden Verkehr nicht behindern, d.h. eine aus­­reichende Breite von mindestens 3,5 m sollte freigehalten werden. Damit können breitere Fahr­zeuge wie z.B. Feuer­wehr­autos, Müllwagen, Schulbusse oder land­wirt­schaftliche Maschinen weiter­hin vorbei­fahren. 
  • Parken auf dem Gehweg, wenn nicht anders signalisiert, ist nicht erlaubt (auch nicht mit 2 Rädern). Dies gilt für alle Straßen, un­abhängig davon, ob ein Parkstreifen besteht oder nicht.
  • Zufahrten zu öffentlichen und privaten Grund­­stücken dürfen nicht behindert werden. 
  • Außerdem gilt Parkverbot unter anderem in einer Entfernung von weniger als fünf Metern zum Zebra­streifen oder zur nächsten Kreuzung, sowie 12 m beidseitig von einer Bushaltestelle.
  • Mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle auf unseren Straßen sind auf eine zu hohe Geschwindig­keit zurückzuführen.
  • Wer schneller als 50 km/h durch eine Tempo 30-Zone fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen „délit de grande vitesse” mit einem entsprechenden Punkteverlust auf seinem Führerschein oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.