Verkehrssicherheit - Der Parkwächter informiert...

... Wohn- und Begegnungszonen - Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Wohn- und Begegnungszonen sind weit mehr als reine Verkehrsflächen. Sie sind Lebensräume – mit einem gemeinsamen Ziel: den Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Hier spielen Kinder, Menschen sind zu Fuß unterwegs, Nachbarn begegnen sich, ältere Personen fühlen sich sicher und Familien finden Raum zum Durchatmen. Damit dieses Miteinander gelingt, braucht es Rücksicht, Aufmerksamkeit und Respekt. Eine angepasste Geschwindigkeit, das Einhalten der Parkregeln und besondere Vorsicht gegenüber Fußgängern tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten.

Mit Rücksicht und Aufmerksamkeit kann jeder dazu beitragen, unsere Straßen sicher, ruhig und lebenswert zu gestalten.

Wohn- und Begegnungszonen: Was ist erlaubt und was nicht?

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Ein Verstoß gegen das Parkverbot in diesen Zonen kann in Luxemburg unmittelbar zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 49 Euro führen.

Wohnzonen:

• An der Bréck, Eschweiler
• Op Batzendell, Wiltz
• Um Bëschel, Wiltz
• Rue du Genêt Wiltz
• Op der Hiel, Wiltz
• Rue du Moulin à Vent, Wiltz
• Rue du Moulin à Vent
(Daelchen + chemin d’accès aux maisons 2a et 4), Wiltz
• Rue des Sports, Wiltz

Begegnungszonen: 

• Campingstrooss, Wiltz
• Beim Hundsburen, Wiltz

Die Verringerung der Geschwindigkeit führt zu einer sehr deutlichen Verkürzung des Bremswegs des Fahrzeugs.

Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h im Vergleich zu 50 km/h:

  • verringert sich das Risiko einer tödlichen Verletzung um das Vierfache und
  • der wahrgenommene Lärm wird um die Hälfte reduziert.

30-km/h-Zonen gelten nur für Wohngebiete.

Die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Hauptstraße beträgt zwischen 300 und 600 m (wo man 50 km/h fahren darf), der Zeitverlust
beläuft sich somit nur auf 15 bis 30 Sekunden.

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Studien zeigen, dass breite Straßen Autofahrer dazu verleiten, mit höherer Geschwindigkeit zu fahren. Daher erlaubt die staatliche Verkehrskommission innerhalb von 30-km/h-Zonen nur eine maximale optische Fahrbahnbreite von 5,5 m.

Verengte Straßen

Alle Straßen mit einer Breite von mehr als 5,5 m müssen verengt werden, beispielsweise durch Markierungen auf der Fahrbahn, durch eine Parkstreifen: eine schnell umsetzbare und kostengünstige Maßnahme.

Um die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden die Parkstreifen abwechselnd auf der linken und rechten Seite angelegt.

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Der Fahrer ist es gewohnt, seinen Blick auf die Stelle zu richten, an der er sich in zwei bis drei Sekunden befinden wird. Durch das Verlangsamen der Geschwindigkeit verbessert sich seine Wahrnehmung der Umgebung: Er hat mehr Zeit, um zu reagieren und eine mögliche Kollision zu vermeiden. 

Innerhalb von Tempo 30-Zonen:

  • Es gilt (fast) immer die Vorfahrt von rechts
  • Grundsätzlich: keine Fußgängerüberwege!

Mit der Einführung von Tempo-30-Zonen und der deutlichen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten sollen Fußgänger die Möglichkeit haben,
die Straße ohne Umweg über einen bestehenden Fußgängerüberweg zu überqueren.

Die Vorteile liegen auf der Hand!

Bei einer Messung über einen Monat in der "rue du Village" in Weidingen wurde die Geschwindigkeit von rund 49.000 Fahrzeugen analysiert. Das
Ergebnis ist positiv: 85 % der Fahrer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein.
 

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Erinnern wir kurz an die Regeln des „Code de la Route“, welche das Parken auf öffentlichen Straßen betreffen: 

  • Ein abgestelltes Fahrzeug darf den fließ­enden Verkehr nicht behindern, d.h. eine aus­­reichende Breite von mindestens 3,5 m sollte freigehalten werden. Damit können breitere Fahr­zeuge wie z.B. Feuer­wehr­autos, Müllwagen, Schulbusse oder land­wirt­schaftliche Maschinen weiter­hin vorbei­fahren. 
  • Parken auf dem Gehweg, wenn nicht anders signalisiert, ist nicht erlaubt (auch nicht mit 2 Rädern). Dies gilt für alle Straßen, un­abhängig davon, ob ein Parkstreifen besteht oder nicht.
  • Zufahrten zu öffentlichen und privaten Grund­­stücken dürfen nicht behindert werden. 
  • Außerdem gilt Parkverbot unter anderem in einer Entfernung von weniger als fünf Metern zum Zebra­streifen oder zur nächsten Kreuzung, sowie 12 m beidseitig von einer Bushaltestelle.
  • Mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle auf unseren Straßen sind auf eine zu hohe Geschwindig­keit zurückzuführen.
  • Wer schneller als 50 km/h durch eine Tempo 30-Zone fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen „délit de grande vitesse” mit einem entsprechenden Punkteverlust auf seinem Führerschein oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.