Ich bin neu in der Gemeinde Wiltz

Was muss ich tun?

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Wenn ich innerhalb der Gemeinde umziehe oder aus einer anderen luxemburgischen Gemeinde nach Wiltz ziehe, bin ich verpflichtet, dies dem Bürgeramt innerhalb von acht Tagen nach dem Einzug in meine neue Wohnung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ich aus dem Ausland nach Luxemburg ziehe*.

Folgende Dokumente muss ich mitbringen: 

  • gültiges Ausweisdokument,
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung (falls sie nicht-luxemburgischer Einwohner sind),
  • Mietvertrag, Kaufvertrag oder schriftliche Zustimmung des Eigentümers,
  • Fahrzeugbrief (wenn das Fahrzeug in Luxemburg angemeldet ist).

* Wenn ich EU-Bürger, Drittstaatsangehöriger, Familienangehöriger eines EU-Bürgers, britischer Staatsbürger oder Familienangehöriger eines britischen Staatsbürgers bin, muss ich mich auf der entsprechenden Regierungsseite über die genauen Formalitäten informieren.

Behördengänge

Die meisten der zu erledigenden Formalitäten kann ich beim Bürgeramt tätigen, deshalb muss ich innerhalb der ersten acht Tage meiner Ankunft dort vorstellig werden um:

  • den Wohnsitz anzumelden
  • die Mülltonnen zu bestellen
  • den Wasserzählerstand durchzugeben
  • evt. einen Lastschriftauftrag für die Rechnungen in Auftrag zu geben
  • meinen Hund anzumelden
  • die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen
  • das/die Kind/Kinder zur Grundschule anzumelden
  • den Vertrag für die außerschulische Kinderbetreuung erneuern

Bei welchen Instanzen muss ich meine neue Adresse angeben?

Sobald ich diese Schritte erledigt habe und offiziell an meiner neuen Adresse angemeldet bin, muss ich meine neue Adresse den folgenden Instanzen mitteilen:

  • Arbeitgeber,
  • Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste (CMCM),
  • Versicherungen,
  • Banken/Post,
  • Mobilfunkanbieter,
  • Creos / Enovos,
  • Sterbekasse und
  • bei allen Stellen, mit denen ich in Kontakt stehe

    Alle Ministerien und öffentlichen Verwaltungen, wie z. B. die Nationale Gesundheitskasse (CNS), die Pensionskasse, die Zukunftskasse, werden automatisch über meine neue Adresse informiert.

Hilfe und wichtige Informationen

Wenn ich Hilfe bei den Behördengängen benötige, kann ich mich an folgende Instanzen wenden:

  • Centre de rencontre Oasis: 12, avenue de la Gare L-9540 Wiltz / Tel.: 95 90 69
  • Office social: 16 - 18, rue des Tondeurs L-9570 Wiltz / Tel.: 26 95 21

    Alle wichtigen Informationen zur Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, ...), zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkmöglichkeiten, Kunst, Kultur, Sport und Freizeit finden Sie hier:

https://www.wiltz.lu/de/lokales-leben

Ich ziehe aus der Gemeinde Wiltz weg

Seit dem 01.04.2016 müssen sie keine Abmeldung mehr bei der Gemeinde ihres derzeitigen Wohnsitzes vornehmen, es sei denn, sie ziehen ins Ausland.

Bei einer Abreise ins Ausland müssen Nicht-Luxemburger die Aufenthaltsgenehmigung (attestation d'enregistrement, carte ou titre de séjour) beim Bürgeramt abgeben.

Außerdem müssen sie die kommunalen Gebühren begleichen (Rückgabe der Mülltonnen, Abrechnung etc.) und die Kinder von der Schule abmelden.

Kontakt

RS11433_20220906 - Wiltz - Place communale - vue aerienne - 1-scr

Bürgeramt:

Grand-rue 2
L-9530 Wiltz
Tél.: 95 99 39 - 1 / E-mail: biergeramt@wiltz.lu