Haustiere

Elektronische Hundemarke

Seit dem 1. Januar 2010 muss jeder Hund eine obligatorische elektronische Marke tragen, welche ihm von einem anerkannten Tierarzt eingesetzt wird. Die diesbezügliche schriftliche Bescheinigung des Tierarztes ist bei der Anmeldung des Hundes im Gemeindeamt vorzulegen.

Anmeldung eines Hundes

Innerhalb von 4 Monaten nach seiner Geburt muss jeder Hund in der Wohngemeinde seines Besitzers angemeldet werden. Eine diesbezügliche Bestätigung wird dem Besitzer ausgehändigt.

Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen:

Impfschein mit Angaben über:

  • Name
  • Rasse
  • Nummer der elektronischen Identifikationsmarke
  • Tollwutimpfung

Kopie der Haftpflichtversicherung

Die Anmeldung sogenannter “Kampfhunde” erfolgt in zwei Etappen:

Die erste Etappe  ist die Gleiche wie für alle Hunde, außer dass die Bezeichnung “Kampfhund” hinzugeschrieben wird. Die zweite Etappe, welche innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach der Geburt des Hundes zu erfolgen hat, besteht aus der Abgabe folgender Dokumente:

  • Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme des Eigentümers an einem Hundeschullehrgang.
  • Eine tierärztliche Bescheinigung mit Datum der Kastration des Kampfhundes.
  • Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme des Hundes an einem Dressurlehrgang.

Sogenannte Kampfhunde

Folgende Hunderassen gehören zur Kategorie sogenannter Kampfhunde:

  • Staffordshire Bull Terrier;
  • Mastiff;
  • American Staffordshire Terrier;
  • Tosa;
  • Hunde, welche durch ihren Körperbau denjenigen der Rasse American Staffordshire Terrier ähneln, ohne jedoch in einem von der Veterinärverwaltung anerkannten Hundezuchtbuch eingetragen zu sein. Diese Art Hund ist allgemein bekannt unter der Bezeichnung «Pit-Bull»;
  • Hunde, welche durch ihren Körperbau denjenigen der Rasse Mastiff ähneln, ohne jedoch in einem von der Veterinärverwaltung anerkannten Hundezuchtbuch eingetragen zu sein. Diese Art Hund ist allgemein bekannt unter der Bezeichnung « Boer-Bulls »;
  • Hunde, welche durch ihren Körperbau denjenigen der Rasse Tosa ähneln, ohne jedoch in einem von der Veterinärverwaltung anerkannten Hundezuchtbuch eingetragen zu sein;
  • Alle anderen Hunde, bei welchen eine Gefährlichkeit durch die Veterinärverwaltung festgestellt und durch einen offiziellen Entscheid bescheinigt wurde.

Leinenpflicht

Innerhalb der Ortschaft besteht für jeden Hund Leinenpflicht, mit Ausnahme der Freilaufzonen, welche von der Gemeinde bestimmt werden. Allerdings sind die Hundehalter gehalten in den Freilaufzonen anwesend zu sein um ihren Hund zu kontrollieren und notfalls anzuleinen.

Meldung von gefährlichen Hunden

Jede Person, welche sich durch einen Hund gefährdet sieht, kann der Stadtverwaltung eine diesbezügliche Meldung unterbreiten.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt 35 € pro Hund und ist jährlich in die Stadtkasse einzuzahlen.

Von dieser Steuer befreit sind:

  • Blinden- und Versehrtenhund;
  • Polizei-, Armee-, Zoll-, und Rettungshunde.

Weitere Informationen:
Gemeindeverwaltung Wiltz
Biergeramt (Bürgeramt)
Tel.: 95 99 39 1

Cabinet Vétérinaire Beau Séjour

Dr. Véronique Voisin 
Tel.: 26 95 33 66
21, rue du X Septembre, L-9560 Wiltz

Bereitschaftsdienste: www.amvl.lu

Nutztiere

Für die Abholung der Kadaver von Nutztieren wenden Sie sich bitte an RENDAC unter der Nummer 0032 53 64 02 34.
Die Kosten für die Abholung und Entsorgung der Kadaver von Nutztieren, einschließlich Equiden, werden vom Staat getragen.

Haustiere

Für die Entsorgung der Kadaver von Haustieren wenden Sie sich bitte an eine der drei in Luxemburg zugelassenen Gesellschaften:

- CREMANILUX, Tel.: (+352) 26 57 32 38 / 39 oder (+352) 691 131 861.
- Regenbogen Tierbestattung W. Arnoldy, Tel.: (+49) 65 69 96 25 96 oder (+49) 160 84 50 775
- RENDAC C.E.S., Tel.: (+32) 53 64 02 34

Alle drei Unternehmen sammeln entweder beim Tierhalter zu Hause oder bei den in Luxemburg zugelassenen Tierärzten ein. Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von toten Haustieren gehen zu Lasten des Tierhalters.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Administration des Services Vétérinaires: www.asv.public.lu

Strauch Rosie
30, rue de la Fontaine, L-9521 Wiltz
Tel.: 95 75 36

Die Vereinigung kümmert sich hauptsächlich um den Schutz und das Wohl der Haus- und Zuchttiere.
Seit seiner Gründung im Jahre 1985 hat sich die Vereinigung “Déireschutz Norden” des Öfteren in Fällen von unangebrachter Tierhaltung und Pflege eingesetzt. Oft muss die Vereinigung auch einschreiten bei verloren gegangenen oder ausgesetzten Tieren.

Aufgenommene Tiere werden möglichst schnell an einen neuen Besitzer vermittelt. Der Hauptanteil der benötigten finanziellen Mittel wird von interessierten Privatspendern geleistet. Der Restanteil sind Beiträge der verschieden Gemeinden, der Vereinsmitglieder und Einnahmen durch diverse Vereinsaktivitäten.

Freiwillige Helfer werden des Öfteren benötigt um streunende Tiere einzufangen und zu transportieren. Die Vereinigung “Déireschutz Norden” vermittelt auch Tiere an neue Halter, wenn der Eigentümer sein Tier nicht mehr halten kann oder will, aus welcher Ursache auch immer. Solche Maßnahmen verlangen viel persönliches Engagement seitens der aktiven Vereinsmitglieder. Deshalb sind neue freiwillige Helfer jederzeit willkommen.

Weitere Informationen: http://deiereschutznorden.musicker.net