Europawahlen

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Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden in Luxemburg die Europawahlen statt. Durch Ihre Teilnahme können Sie Ihre Stimme in die Entscheidungen der Europäischen Union einbringen.

Bei diesen Wahlen wird über die Vertreter (Abgeordnete) im Europäischen Parlament abgestimmt, die in den nächsten fünf Jahren unsere Interessen vertreten werden. Das Europäische Parlament hat legislative und haushaltspolitische Aufgaben und übernimmt eine wichtige politische Kontrollfunktion. Als Mitentscheider zusammen mit dem Rat der Europäischen Union trifft es Entscheidungen, die uns in unserem täglichen Leben betreffen.

Die Wahl ist für alle in den Wählerlisten eingetragenen Wähler obligatorisch, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
(Luxemburger oder EU-Bürger). Die Wähler dürfen sich nicht vertreten lassen. Niemand kann wählen, wenn er nicht in den Wählerlisten eingetragen ist, und zwar bis zum 55. Tag vor dem Wahltag. Die Stimmen der Wähler werden in geheimer Abstimmung abgegeben.

Wie füllt man den Wahlzettel gültig aus?

Die Anleitung Europawahlen – Wie wähle ich? vom Zentrum fir politesch Bildung beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten den Wahlzettel gültig auszufüllen.

 

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Wer kann an den Europawahlen teilnehmen?

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Wählen - Mitmachen - Entscheiden

Wählen bedeutet, an Wahlen teilzunehmen und sich bei den Entscheidungen der Europäischen Union Gehör zu verschaffen. Um wählen zu können, müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, über alle bürgerlichen Rechte verfügen und in die Wählerlisten eingetragen sein. Luxemburgische Staatsbürger werden ab dem Alter von 18 Jahren automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen.

Auch Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats können wählen


Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats können sich unter folgenden Bedingungen in die Wählerlisten ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen lassen:

- Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt zu sein,
- Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung in die Wählerlisten in Luxemburg wohnhaft sein,
- Im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte zu sein,
- Sie dürfen das Wahlrecht in ihrem Herkunftsland nicht verloren haben oder es nur dadurch verloren haben, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht mehr als ansässig gemeldet sind.

Für registrierte Personen besteht Wahlpflicht


Für luxemburgische Staatsbürger ist die Wahl bis zum Alter von 75 Jahren obligatorisch. Ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die Stimmabgabe auch für nicht-luxemburgische Staatsbürger verpflichtend, sie können ihren Namen jedoch jederzeit von der Liste streichen.

Mehr Informationen zum Thema: www.jepeuxvoter.lu

Europawahlen - Leichte Sprache

Weitere Informationen zum Thema Europawahlen finden Sie in der Broschüre des "Zentrum fir politesch Bildung" (ZbP).

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.