Vermietung von Gemeindehallen

Mieten Sie einen Saal für Ihr Familienfest, Ihre Veranstaltung, …

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Die Gemeinde Wiltz stellt mehrere Säle und Einrichtungen zur Verfügung, die unter bestimmten Bedingungen von Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen gemietet werden können.

Wichtig zu wissen :

  • Jeder Reservierungsantrag muss spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Datum online eingereicht werden. Die Einreichung eines Antrags stellt keine Reservierungsbestätigung dar.
  • Die Mietgebühren und eventuellen Kautionen müssen vor Übergabe der Schlüssel bezahlt werden.
  • Der Mieter muss sich an die Nutzungsordnung halten, die nachfolgend verfügbar ist. Diese enthält insbesondere die Nutzungsbedingungen, allgemeine Verbote, Sicherheitsmassnahmen sowie Reinigungsinformationen.
  • Je nach Art der Veranstaltung können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein (Getränkeausschank, "nuit blanche", Tombola usw.).
  • Unter bestimmten Bedingungen können lokale Kultur- und Sportvereine bestimmte Säle kostenfrei mieten.
  • Jede Reservierung ist erst nach Validierung durch die Gemeindedienste endgültig.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Biergeramt.

Tel.: 95 99 39 1  /  E-Mail: [email protected]

Lokale Kultur- und Sportvereine: Bedingungen für die kostenlose Raummiete

Lokale Kultur- und Sportvereinigungen können Säle und Infrastrukturen kostenlos mieten:

  • für Versammlungen und Hauptversammlungen, ohne Kaution zu zahlen;
  • für Veranstaltungen, die ohne Einnahmen organisiert werden – die Kaution muss jedoch gezahlt werden;
  • für maximal 2 Vermietungen pro Jahr zur Durchführung ihrer Veranstaltungen mit Einnahmen – die Kaution muss gezahlt werden.