Haustierfriedhof - "Déierekierfent"

Warum ein Tierfriedhof?

Der neue Tierfriedhof in Roullingen ist eine letzte Ruhestätte für das geliebte Haustier und ein angemessener Ort um zu trauern. Hier kann man die Asche seines verstorbenen Haustieres verstreuen lassen.

 

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Wo findet man den „Déierekierfent“?

Bëschkierfend

 

 

Der Haustierfriedhof befindet sich auf einer Lichtung in der Nähe des Waldfriedhofs "Jongebësch" in Rullingen.

Welche Tiere können dort verstreut werden?

Die Asche aller Haustiere bis zu einem Lebendgewicht von 100 kg kann auf dem Tierfriedhof verstreut werden, wenn der Besitzer des Haustieres in Luxemburg wohnhaft ist. Aus rechtlichen Gründen ist die Beisetzung eines Kadavers nicht möglich.

Das Verstreuen von Asche aus der Verbrennung von Tieren darf nur erfolgen, wenn die Gemeinde eine schriftliche Genehmigung erteilt hat und eine Kremationsbescheinigung vorliegt, die von einer, gemäß der Verordnung (EC) Nr. 1069/2009 betreffend die Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und daraus gewonnene Produkte, zugelassenen Einrichtung ausgestellt wurde.

Wie läuft die Tierbestattung ab?

Um ein Haustier auf dem Tierfriedhof bestatten zu lassen, stellt der Tierbesitzer einen Antrag an das „Biergeramt“ der Gemeinde Wiltz. Anschließend erhält man eine Terminbestätigung für die Aschenstreuung.

Am Tag der Bestattung bringt man die Urne mit zum „Déierekierfent“, wo ein Mitarbeiter der Gemeinde die Asche verstreut. Falls gewünscht, kann der Tierhalter selbst eine musikalische Begleitung der Zeremonie organisieren oder Blumen niederlegen.

Das Aufstellen von Grabsteinen und Plaketten ist untersagt, jedoch führt die Gemeinde ein Register der bestatteten Tiere. Die Gebühr für die Aschenstreuung beträgt 50,- €.

Kontakt

Bürgeramt (Guichet citoyen)

Tél.: 95 99 39 1 / mail: biergeramt@wiltz.lu