Warum es Sinn macht, Strom zu sparen

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Veröffentlicht am 25 Januar 2023

Ende letzten Jahres hatte der Schöffenrat der Gemeinde Wiltz beschlossen, Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen, um den Energieverbrauch in den Gebäuden und Infrastrukturen der Gemeindeverwaltung und im öffentlichen Raum zu reduzieren. Angesichts einer potenziellen Energieknappheit wollte sich die Gemeinde Wiltz den Bemühungen der Verwaltungen, Unternehmen und Bürger anschließen, die Nachfrage nach Erdgas um 15% zu senken, um so dazu beizutragen, die Versorgungssicherheit des Landes zu erhöhen. Auch wollte man so dem nationalen Rundschreiben des Ministeriums zugunsten der nächtlichen Abschaltung der Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Gebäuden nachkommen. Vor dieser Entscheidung haben die Gemeindevertreter sich auch mit dem Syvicol und der örtlichen Polizei beraten; europäische Studien zu diesem Thema wurden ebenfalls berücksichtigt.

Allerdings sorgte die Abschaltung der Nachtbeleuchtung für große Diskussionen in der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang möchten wir mit einigen hartnäckigen Vorurteilen aufräumen und Ihnen einige Fakten nennen, die für die Abschaltung der Nachtbeleuchtung zwischen 1:00 und 5:00 Uhr sprechen.

Keine Beleuchtungspflicht für Gemeinden

In Bezug auf Luxemburg ist zu beachten, dass es keine Beleuchtungspflicht für Gemeinden gibt. Wenn jedoch eine Beleuchtung eingerichtet wird, gibt es Normen für die Gestaltung dieser Beleuchtung.

In der letzten Zeit wurde oft die Frage gestellt: "warum wird nicht einfach nur jede zweite Straßenlampe ausgeschaltet?" Dies ist keine Option, da das Abschalten jeder zweiten Lampe die in der Norm ILNAS-EN 13201 definierte gleichmäßige Beleuchtung verhindert. Das Dimmen der Beleuchtung ist hingegen erlaubt.

Weniger Licht führt nicht zwangsläufig zu weniger Sicherheit

Viele Menschen fürchten im Dunkeln auch um ihre Sicherheit. Dabei gibt es mehrere Studien, die die Auswirkungen der Straßenbeleuchtung auf die Sicherheit der Bürger analysiert haben und zu folgenden Erkenntnissen gekommen sind:

  • eine Reduzierung der Beleuchtung (Ausschalten, Dimmen, Farbwechsel) hat keine Auswirkungen auf die Zahl der Straßenverkehrsunfälle;
  • helleres Licht hingegen bedeutet mehr Straßenverkehrsunfälle, weil ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelt wird;
  • in Bezug auf die Kriminalitätsrate (Überfälle, Einbrüche, Diebstähle) konnte sogar ein leichter Rückgang festgestellt werden, wenn die Beleuchtung gedimmt/ausgeschaltet ist. Die meisten Einbrüche finden eher tagsüber statt, wenn die Bewohner nicht zuhause sind.

Schützen Sie die Biodiversität

Ein weiterer positiver Impakt der Abschaltung der Nachtbeleuchtung ist der Schutz nachtaktiver Tiere. Künstliches Licht stört deren Tag-Nacht-Rhythmus. Dies beeinflusst wiederum ihre Bewegungsfreiheit sowie die Beutesuche. Durch die Abschaltung kann der Tag-Nacht-Rhythmus, der es den Tieren ermöglicht, ihren Organismus zu regenerieren, besser eingehalten werden. Und sogar unsere Gesundheit könnte davon profitieren, da unser Schlaf-Wach-Rhythmus ebenfalls durch die Aufrechterhaltung einer künstlichen Lichtatmosphäre während der Nacht gestört werden kann.

Weitere Maßnahmen

Durch eine detaillierte Analyse der Gemeindedienste konnten verschiedene Maßnahmen identifiziert werden, mit denen der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden kann und die bereits umgesetzt wurden bzw. kurzfristig umgesetzt werden sollen:

  • In den verschiedenen kommunalen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Schulen, Werkstätten, Sportanlagen, …) wurde die Raumtemperatur um 1 bis 2 Grad gesenkt, was zu einer Energieeinsparung von etwa 12% führt.
  • Der laufende Prozess des Austauschs von Röhrenleuchten durch LED-Leuchten wurde beschleunigt.
  • Für Sportplätze im Freien wurde festgehalten, dass die Beleuchtung der Sportanlagen frühestens 15 Minuten vor Beginn der sportlichen Aktivitäten eingeschaltet werden darf und, dass die Beleuchtung spätestens 15 Minuten nach Beendigung der sportlichen Aktivitäten vollständig ausgeschaltet werden muss.
  • Die ästhetische Beleuchtung der Gemeindegebäude und des Schlosses, des Streikgedenkmals, der Kirchen und des Denkmals "Notre-Dame de Fatima" wird ab 22 Uhr ausgeschaltet.
  • Offizielle Gebäude und Denkmäler werden nur zu bestimmten Anlässen beleuchtet.

Auch als Privatperson können Sie mit einigen einfachen Maßnahmen Energie sparen. Weiter Informationen zum Thema finden Sie unter www.zesumme-spueren.lu und www.klengschrett.lu.


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