Kampagne "Ich kann wählen!"

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Veröffentlicht am 25 Januar 2023

Am Sonntag, den 11. Juni 2023 finden in Luxemburg die nächsten Kommunalwahlen statt, welche zum Ziel haben neue Gemeinderäte zu benennen, die in den kommenden 6 Jahren die Geschicke der Gemeinde leiten werden. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Funktionsweise der Gemeinde geben sowie einige Erläuterungen zum Wahlrecht und den Änderungen des Wahlgesetzes, die nicht-luxemburgische Bürger betreffen.

Was tut meine Gemeinde?

Das ist sicherlich eine Frage, welche viele Bürger sich regelmäßig stellen. Die Gemeindeverwaltung ist in vielen verschiedenen Bereichen, die sich auf das tägliche Leben der Bürger auswirken, aktiv und oftmals ist man sich dessen überhaupt nicht bewusst. Hier einige Beispiele:
• Führen von Bevölkerungs- und Zivilstandregister (Geburten, Todesfälle, Eheschließungen, Pacs, …)
• Raumplanung (PAG, PAP, Baugenehmigungen, …)
• Bereitstellung und Instandhaltung von Sport- und Kultureinrichtungen
• Ausstattung von Bildungseinrichtungen wie Grundschulen, Maison-relais, Kindertagesstätten, Kannerbureau, …
• Trinkwasserversorgung
• Organisation des öffentlichen Verkehrs (City-Bus, …)
• Organisation der Abfallentsorgung- und Trennung
• Nachhaltige Entwicklung (Kreislaufwirtschaft, Klimapakt, Naturpakt, …)
• Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
• Organisation verschiedener sozialer Hilfen (Sozialamt, kommunale Teuerungszulage, Zuschuss für Schüler aus einkommensschwachen Familien, …)
• Entwicklung des sozialen Zusammenhalts
• Förderung der Wirtschaft und des Tourismus

Dies sind nur einige Beispiele, in der Realität ist die Gemeinde in vielen anderen Bereichen tätig.

Wer entscheidet in meiner Gemeinde?

Eine andere Frage, die man sich nur allzu oft stellt betrifft die Organisation der Gemeinde auf politischer und administrativer Ebene.
Auf politischer Ebene besteht eine Gemeindeverwaltung aus 3 Hauptorganen:

1. Bürgermeister- und Schöffenrat

Im Anschluss an die Wahlen wählen die Mitglieder des Gemeinderats auf der Grundlage von Mehrheiten und Koalitionen die zukünftigen Schöffen sowie den Bürgermeister. Der Bürgermeister übernimmt die politische Führung der Gemeinde. Das bedeutet, dass er mit den Schöffen während ihrer Amtszeit politische Ziele verfolgt und bestimmte Projekte umsetzt. Zum Beispiel:
• leitet er den Gemeinderat,
• ist Vorsitzender des Bürgermeister- und Schöffenrats,
• befasst sich mit allen standesamtlichen Angelegenheiten,
• ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verantwortlich.

Die Schöffen werden aus den Mitgliedern des Gemeinderats ausgewählt um den Bürgermeister als Stellvertreter zu unterstützen.

2. Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht aus direkt gewählten Vertretern der Gemeinde. Die Zahl der Gemeinderäte hängt von der Zahl der Einwohner der Gemeinde ab und ist für die Gemeinde Wiltz derzeit auf 13 festgelegt, darunter der Bürgermeister und drei Schöffen. Der Gemeinderat versammelt sich regelmäßig unter dem Vorsitz des Bürgermeisters und in Anwesenheit des Gemeindesekretärs. Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Die Annahme eines Beschlusses erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Zu den zahlreichen Aufgaben des Gemeinderats gehören unter anderem:
• erlässt Verordnungen für die Gemeinde,
• stimmt über den Haushalt ab,
• legt Steuern und Gebühren fest,
• genehmigt die kommunalen Bau- und Planungsprojekte,
• ist für die Personalangelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig.

3. Beratende Kommissionen

Die Aufgabe der beratenden Kommissionen besteht darin, den Gemeinderat sowie den Bürgermeister- und Schöffenrat zu beraten. Es gibt obligatorische, also gesetzlich vorgeschriebene Kommissionen wie die Schulkommission, die Mietkommission, die Integrationskommission und die
Aufsichtskommission der Musikschule sowie fakultative Kommissionen wie die Kommission für Vereine und Subventionen, die Kommission für Gemeindeplanung, die Kommission für Chancengleichheit und soziale Solidarität und die Jugendkommission. Ihre Zusammensetzung variiert je nach ihrer Aufgabe: Mitglieder des Gemeinderats, Gemeindebedienstete, Vertreter relevanter Akteure, Bürger, ...

Dienste der Gemeindeverwaltung

Um ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die Dienste der Gemeindeverwaltung die vom Gemeinderat  verabschiedeten Beschlüsse und Regelungen umsetzen. Die Gemeindeverwaltung ist die Anlaufstelle für die Bürger, um die verschiedenen Angebote der Gemeinde (Freizeitaktivitäten, Informationsveranstaltungen, Schulorganisation usw.) und Dienstleistungen (Ausstellen von Bescheinigungen, Urkunden, Personalausweisen, Instandhaltung der Gemeindestraßen sowie der Grünflächen und Wälder der Gemeinde, Baugenehmigungen usw.) in Anspruch nehmen zu können.
Die wichtigsten Abteilungen der Wiltzer Gemeindeverwaltung sind:
• Gemeindesekretariat (allgemeine Verwaltung, Verträge, Konventionen, Unterricht, Kreislaufwirtschaft, ...)
• Gemeindekasse (Verwaltung der Gemeindebuchhaltung, Inkasso von Rechnungen, ...)
• Technischer Dienst (Stadtplanung, Baugenehmigungen, Verwaltung von Gemeindeprojekten, ...)
• Stadtwerke (Gemeindewerkstatt, Pförtner, ...)
• City Management (Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, ...)
• Tourismus (Empfang von Touristen, Tourismusförderung, Organisation von Veranstaltungen, ...)

Wer kann an den nächsten Kommunalwahlen teilnehmen?
Wählen - mitmachen - entscheiden

Wählen heißt, an den Wahlen teilzunehmen und über die Zukunft Ihrer Gemeinde zu entscheiden. Um wählen zu können, müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, alle bürgerlichen Rechte besitzen und in die Wählerlisten eingetragen sein. Luxemburgische Staatsbürger werden ab dem Alter von 18 Jahren automatisch in die Wählerliste ihrer Gemeinde eingetragen.

Nicht-Luxemburger können auch wählen

Nicht-luxemburgische Bürger können sich in der Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben, in die Wählerlisten eintragen lassen. Im neuen Wahlgesetz wurde die Bedingung, dass man mindestens 5 Jahre offiziell in Luxemburg muss, abgeschafft und dies ermöglicht es allen nichtluxemburgischen Bürgern, sich ab ihrer Ankunft in Luxemburg und bis zu 55 Tage vor dem Wahltermin, d.h. bis zum 17. April 2023 um 17 Uhr, in die Wählerlisten einzutragen. Sie müssen jedoch im Besitz aller Bürgerrechte sein und dürfen das Wahlrecht in ihrem Herkunftsland nicht verwirkt
haben oder es nur dadurch verloren haben, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht mehr als ansässig gemeldet sind.

Die Stimmabgabe ist für eingeschriebene Personen obligatorisch

Für luxemburgische Staatsbürger besteht die Wahlpflicht bis zum Alter von 75 Jahren. Nach ihrer Eintragung in die Wählerliste ist die Stimmabgabe auch für nichtluxemburgische Staatsbürger möglich, sie können ihren Namen jedoch jederzeit von der Liste streichen lassen.

Die Bevölkerung der Gemeinde Wiltz in Zahlen:

7.942 Einwohner, davon 4.101 Luxemburger und 3.841 Nicht-Luxemburger
86 verschiedene Nationalitäten
3.133 luxemburgische Wähler
2.553 potenzielle nicht-luxemburgische Wähler, von denen nur 357 tatsächlich in der Wählerliste eingetragen sind.

Eintragung in die Wählerliste

Wie kann ich mich als nicht-luxemburgischer Staatsbürger in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?

- Ich kann mich entweder direkt im Bürgeramt anmelden, indem ich mit einen gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) sowie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung während der unten genannten Öffnungszeiten vorstellig werde: Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (Mittwochs bis 19:00 Uhr geöffnet).

Am Samstag, den 18. März 2023, findet von 9.00 bis 16.00 Uhr der Nationale Tag der Eintragung für die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag haben die Bürger die Möglichkeit, sich direkt beim Einwohnermeldeamt in die Wählerlisten einzutragen und sich über die Wahlmodalitäten bei den Kommunalwahlen zu informieren. Ziel dieses Tages ist es, die Einwohner zu motivieren, sich aktiv an den lokalen Angelegenheiten zu beteiligen und sich mit der Politik, dem Leben und den Vereinen der Gemeinde vertraut zu machen.

- oder ich schreibe mich online unter www.myguichet.lu in der Rubrik „Bürgerangelegenheiten – Wahlen“ ein.

Sie sind bereits eingeschrieben? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Ihren nicht-luxemburgischen Mitbürgern und sensibilisieren Sie sie für das Thema sowie die Bedeutung der politischen Partizipation.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf der Website www.ichkannwaehlen.lu.


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