Teuerungszulage - beantragen Sie sie vor dem 1. Oktober 2025

Allocation de compensation

Veröffentlicht am 18 September 2025

Teuerungszulage

Die Gemeinde Wiltz behält für das Jahr 2024 die Teuerungszulage bei, die dazu dient, Haushalte zu unterstützen, die im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sind und die vom Nationalen Solidaritätsfonds gewährte Teuerungszulage erhalten.

Wer kann sie beantragen? 

Jede Person mit Wohnsitz in Wiltz, die für das Jahr 2024 die Teuerungszulage erhalten hat, kann einen Antrag stellen. 

Höhe der Beihilfe

Die Beihilfe wird entsprechend der Größe des Haushalts berechnet und direkt von den kommunalen Rechnungen abgezogen (sofern noch Rechnungen zu begleichen sind):

1 Person5,41€ / Monat
2 Personen10,81€ / Monat
3 Personen16,22 € / Monat
4 Personen21,62 € / Monat
5 Personen27,03 € / Monat
6 Personen32,44 € / Monat
7 Personen37,84 € / Monat
8 Personen43,25 € / Monat
9 Personen48,66 € / Monat
10 Personen54,06 € / Monat


Wie kann man einen Antrag stellen? 

Der Antrag muss bis spätestens zum 1. Oktober 2025 gestellt werden.

Das Antragsformular ist im PDF-Format in der Mediathek verfügbar und kann auch direkt beim Einwohneramt (Biergeramt) abgeholt werden.


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