Finanzielle Unterstützung für Rentner mit geringem Einkommen 2025

Subvention crédirentier

Veröffentlicht am 16 März 2026

Jedes Jahr wird den Rentnern, deren Monatseinkommen festgelegte Höchstbeträge nicht übersteigt, von der Gemeinde ein finanzieller Zuschuss gewährt.

Die Höchstbeträge: 

  • Einpersonenhaushalte: Höchstbetrag von 2.710,52€.

Der Zuschuss errechnet sich aus der Differenz zwischen der Bruttorente des Oktobers 2025 und dem Höchstbetrag. Die Mindestzulage beträgt 25€.

  • Haushalte mit mehreren Personen: Höchstbetrag von 4.065,77€.

Der Zuschuss errechnet sich aus der Differenz zwischen der Bruttorente des Oktobers 2025 und dem Höchstbetrag. Die Mindestzulage beträgt 25€. Für im Haushalt lebende Kinder wird ein Zuschlag in Höhe von 110€ / Kind gewährt.

Um diese Beihilfe zu beantragen, melden Sie sich bitte vor dem 30. April 2026 beim Bürgeramt und bringen Sie ihren Renten- bzw. Pensionsauszug vom Oktober 2025 und das Antragsformular, welches Sie in unserer Mediathek herunterladen können, mit.

Downloads


Wenn Sie die neuesten Nachrichten per E-Mail erhalten möchten...

...dann melden Sie sich für unseren Newsletter an!