Die asiatische Hornisse – eine sich ausbreitende invasive Art

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Veröffentlicht am 21 Mai 2026

In Luxemburg breitet sich die Asiatische Hornisse weiter aus – ein Phänomen, das durch die globale Erwärmung noch verstärkt wird, da diese das Überleben der Gründerköniginnen und das Wachstum der Kolonien begünstigt. Diese Art stellt eine direkte Bedrohung für die lokale Artenvielfalt dar, insbesondere für Bestäuber. Für die Bevölkerung stellt die Asiatische Hornisse keine unmittelbare Gefahr dar, solange die Nester nicht gestört werden und Eingriffe von Fachleuten durchgeführt werden.

Ein verstärkter nationaler Managementrahmen

Um eine kohärente und wirksame nationale Reaktion zu organisieren, wird derzeit ein nationaler Managementplan aktualisiert. Diese Arbeit wird von einer Expertengruppe unter der Koordination der Verwaltung für Natur und Forsten, der Verwaltung für technische Dienstleistungen in der Landwirtschaft und der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde geleitet. Ergänzt wird dieses Konzept durch den Notfallplan 2026, der die sofort umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Art festlegt.

Zentrale Maßnahme: Beseitigung der Primärnester im Frühjahr

Die zentrale Maßnahme des Notfallplans 2026 beruht auf der gezielten Beseitigung der Primärnester, d. h. der Nester, die im Frühjahr von den Gründerköniginnen gebaut werden. Dieser frühzeitige Eingriff ist entscheidend, da er:

  • die Anzahl der Kolonien, die sich im Sommer entwickeln könnten, deutlich reduziert,
  • es ermöglicht, gefährlichere und technisch komplexere Eingriffe im Sommer zu vermeiden,
  • die wirksamste Methode darstellt, um die Auswirkungen auf die Bestäuberpopulationen zu begrenzen.

Finanzielle Unterstützung für Privatgrundstücke

Zur Unterstützung der frühzeitigen Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse führt das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität im Jahr 2026 einen Mechanismus zur finanziellen Unterstützung für Eigentümer von Privatgrundstücken ein.

Diese Unterstützung deckt einen Teil der Kosten für den Einsatz eines spezialisierten Dienstleisters zur Vernichtung der Nester ab: Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss der Einsatz von einem geschulten Fachmann durchgeführt werden und den bewährten Praktiken der Beseitigung entsprechen, insbesondere der Vermeidung der Freisetzung von Bioziden in die Umwelt und der korrekten Identifizierung der Art.

Die Eigentümer werden gebeten, ein spezialisiertes Unternehmen (Schädlingsbekämpfer) zu beauftragen. Das Antragsformular sowie die Förderbedingungen sind auf der Plattform Guichet.lu verfügbar. Der Antrag kann über die Adresse [email protected] eingereicht werden.

  • Primärnester im Frühstadium: Pauschalbeihilfe bis zu 50 Euro,
  • Primärnester im fortgeschrittenen Stadium: Pauschalbeihilfe bis zu 100 Euro,
  • Sekundärnester (in der Regel größer und komplexer): Pauschalbeihilfe bis zu 300 Euro.

Auf öffentlichen Grundstücken werden die Maßnahmen weiterhin von der Natur- und Forstverwaltung durchgeführt.

Bedeutung der korrekten Artenbestimmung

Die Unterscheidung zwischen der Asiatischen Hornisse und einheimischen Arten, insbesondere Vespa crabro, ist von entscheidender Bedeutung. Die Europäische Hornisse ist eine nützliche Art und unterliegt keinen Bekämpfungsmaßnahmen. Die Öffentlichkeit wird gebeten, die offiziellen Bestimmungshilfen zu konsultieren und verdächtige Nester über die dafür vorgesehenen Plattformen zu melden, ohne selbst einzugreifen.

Ein nationales Engagement für die Biodiversität und die Imkerei

Der Umgang mit der Asiatischen Hornisse ist Teil einer umfassenderen Strategie zum Schutz der luxemburgischen Biodiversität und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel.

In diesem Zusammenhang betont Serge Wilmes, Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität: „Der Schutz unserer Biodiversität ist eine nationale Priorität. Der Kampf gegen die asiatische Hornisse muss koordiniert, wissenschaftlich fundiert und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Experten, Imkern und der breiten Öffentlichkeit geführt werden. Der Notfallplan 2026 spiegelt unseren Willen wider, angesichts dieser wachsenden Bedrohung frühzeitig, wirksam und solidarisch zu handeln.

Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität

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