Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien - Schuljahr 2024/2025

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Veröffentlicht am 29 September 2025

Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien - Schuljahr 2024/2025

Bedingungen für den Erhalt einer Beihilfe: 

Man muss den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem Schuljahr 2024/2025 besucht haben und eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CEPAS) erhalten haben. Der Antrag muss zusammen mit einem Zahlungsbeleg der Hilfestellung des CEPAS vor dem 31. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Das Antragsformular ist beim Bürgeramt oder als Download in der Mediathek erhältlich. 

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