Einführung von Tempo 30-Zonen

Brochure zone30 juil17-web

PUBLIÉ LE 07 Februar 2018

Seit kurzem ist die erlaubte Geschwindigkeit auf allen Straßen, welche von der Gemeinde reguliert werden können, auf 30 km/h heruntergesetzt.

Der Schöffenrat informiert die allgemeine Öffentlichkeit darüber, dass die Entscheidung des Gemeinderats Nr. 138 vom 10. Juli 2017 über die Abänderung des allgemeinen Verkehrsreglements per ministeriellem Beschluss am 19. Dezember 2017 genehmigt wurde.

 

Somit ist auf sämtlichen Straßen, welche von der Gemeinde reguliert werden können, das Tempo auf 30 km/h heruntergesetzt.

 

Zur Erinnerung:

  • Ein Tempolimit von 30 km/h kann Leben retten, da sich der Bremsweg drastisch verringert;
  • Durch die Reduzierung der Fahrtgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h nimmt der Lärmpegel um 3dB ab, was in etwa der Halbierung des empfundenen Lärms entspricht.

 

Details zu den neuen Bestimmungen finden Sie in der Broschüre am Seitenende.

Missachtung der 30er-Limits kann teuer werden: ab 54 km/h liegt ein sogenannter "délit de grande vitesse" vor, welcher ein Strafverfahren mit sich zieht. 


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