Hundehalter: wussten Sie, dass…

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PUBLIÉ LE 12 März 2019

  1. … ein grossherzogliches Reglement die Vorschriften zur Haltung von Tieren bestimmt? (Règlement grand-ducal du 5 décembre 2018 déterminant les conditions de détention des Animaux)
  2. … Hunde, die längere Zeit unter freiem Himmel gehalten werden, einen Unterstand brauchen?
  3. ...der Unterstand für die Grösse des Tiers geeignet sein muss, Schutz gegen Wind und Wetter bieten sowie regelmässig gesäubert werden muss?
  4. … die minimale Fläche zur Haltung eines Hundes minimum 6 Quadratmeter für Hunde bis 20 Kilo beträgt?
  5. … die Haltung von Hunden in einem Käfig nur zu Transportzwecken oder zur Behandlung von Krankheiten erlaubt ist?
  6. … es verboten ist, einen Hund dauerhaft angebunden zu halten?
  7. … Halsbänder mit Spitzen, Nägeln und Würgehalsbänder verboten sind?
  8. … das Anwenden von Elektroschock-Geräten an Hunden verboten ist?
  9. … Personen, welche sich nicht an die Gesetze zum Schutz der Tiere halten, mit Geldstrafen von bis zu 200.000 € und Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft werden können?

 

Weitere Details finden Sie auf www.deierschutzgesetz.lu.


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