Sonder- und Behindertenausweis

Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit und Behinderte können je nach Grad ihrer Behinderung einen Sonderausweis sowie einen Behindertenausweis der Kategorie A, B oder C beantragen und so kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Der Behindertenausweis dient nämlich in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier als Fahrausweis:

  • auf allen Linien der Streckennetze öffentlicher Verkehrsmittel;
  • für eine während seiner Gültigkeit unbegrenzte Anzahl von Fahrten.

Mit den betreffenden Ausweisen darf man nur in der 2. Klasse reisen und sie gelten nicht auf grenzüberschreitenden Fahrten.

Zielgruppe

Den Sonder- oder Behindertenausweis können in der Regel Personen in Anspruch nehmen, die:

  • eine (bleibende oder vorübergehende) Behinderung von mindestens 30 % aufweisen;
  • und in Luxemburg wohnen oder regelmäßig dort arbeiten (Grenzgänger).

Praktische Modalitäten

Gebietsansässige:

Sämtliche Ausweise sind bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers mittels eines herunterladbaren Formulars zu beantragen, welches in 2 Ausfertigungen ausgefüllt werden muss. Das Formular enthält einen den Wohnsitz betreffenden Teil, der direkt von der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers auszufüllen ist. Dem Formular sind ebenfalls 2 aktuelle Passbilder beizufügen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht beizufügen: der kontrollärztliche Dienst (Contrôle médical) wird sich später mit dem Betroffenen in Verbindung setzen, nachdem dieser seinen Antrag gestellt hat.

In Luxemburg arbeitende Grenzgänger:

Grenzgänger, die sich einen Behindertenausweis ausstellen lassen wollen, müssen ihren Antrag bei der Abteilung Behindertenausweise (Service des cartes d’invalidité) im Innenministerium (Ministère de l’Intérieur) stellen. Diesem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • 2 aktuelle Passbilder;
  • eine Arbeitsbescheinigung ihres Arbeitgebers.

Mehr Informationen: www.guichet.lu

Adapto-Ausweis

Der Beförderungsdienst Adapto ist ein gelegentlicher Transportdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Er bietet den Transport mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen an und ergänzt damit das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in Luxemburg.

Zielgruppe

Folgende Personen können den Dienst in Anspruch nehmen: 

  • Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung;
  • Personen mit einer irreversiblen Beeinträchtigung, die sich weder unabhängig noch mit den verfügbaren öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen können.

Betroffene Personen müssen: 

  • in Luxemburg wohnhaft sind; und
  • mindestens 12 Jahre alt sind; und
  • eine irreversible Behinderung haben; oder
  • eine körperliche, geistige, sensorische oder psychische Beeinträchtigung haben; oder
  • eine stark eingeschränkte Mobilität haben; oder
  • eine fortschreitende Krankheit haben.

Personen mit einer vorübergehenden Behinderung (Beispiel: ein gebrochenes Bein) können den Adapto-Dienst nicht in Anspruch nehmen.

Praktische Modalitäten: 

Einreichung des Antrags

  • Ausfüllen, Datieren und Unterschreiben eines Antrags auf eine Adapto-Karte über das Online-Formular ;
  • Konsultation eines Arztes, damit dieser das medizinische Zeugnis ausfüllt, datiert und unterschreibt, das dem Formular beigefügt ist.

Das medizinische Zeugnis muss aktuell sein und darf nicht älter als 3 Monate sein. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an folgende Adresse zu senden:

Administration des transports publics
Service Transports PMR Adapto
B.P. 640
L-2016 Luxembourg

Adapto-Ausweis

Personen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, erhalten eine Adapto-Karte, die ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. 

Wenn der Adapto-Ausweis abläuft und die Zugangsbedingungen weiterhin erfüllt sind, können die betroffenen Personen einen neuen Antrag stellen, indem sie das Formular für den Zugang zum Adapto-Dienst verwenden.

Buchung von Fahrten (ausschließlich auf luxemburgischem Gebiet)

Die Fahrten müssen im Voraus über die dafür vorgesehene Plattform gebucht werden, nämlich:

  • bei der Buchungszentrale "Mobilitéitszentral" per Telefon unter der Nummer 2465 2465; oder
  • über das Internet auf www.adapto.lu; oder
  • über die Mobile App.

Die Bestellung eines Adapto-Fahrzeugs kann am selben Tag bis zu 2 Stunden vor der gewünschten Abfahrt erfolgen. Für eine solche Buchung muss die Telefonnummer 2465 2465 gewählt werden.

Achtung: Die Dienste sind für gelegentliche Fahrten bestimmt. Eine Grenze ist auf 360 Fahrten pro Jahr und Nutzer festgelegt (eine Buchung, die eine Hin- und Rückfahrt umfasst, entspricht 2 Fahrten).

Wenn die betroffene Person nicht allein reisen darf, kann sie von einer Person ihrer Wahl während der gesamten Fahrt begleitet werden.

Auf Anforderung des Fahrers muss der Zugangsausweis vor dem Einstieg ins Fahrzeug vorgezeigt werden.

Weitere Informationen: www.guichet.lu