Prämien für den Schulerfolg: ab dem Schuljahr 2025/2026 verfügbar
Veröffentlicht am 30 April 2026
Nach der Einführung der Leistungsprämien für Schüler und Studenten im vergangenen Jahr gibt es diesbezüglich einige Neuerungen für das Schuljahr 2025/2026.
Zusätzlich zu den bereits geltenden Prämien für:
- Sekundarschulabschluss (klassischer allgemeiner, europäischer, internationaler und gleichwertiger Abschluss)
- Hochschulabschluss (BTS, Bachelor, Master, Doktorat)
- verdiente Schüler der Sekundarschule und
- für außergewöhnliche schulische Leistungen.
werden ab dem Schuljahr 2025/2026 auch folgende Abschlüsse berücksichtigt:
- Berufsbefähigungszeugnis (CCP),
- beruflicher Eignungsnachweis (DAP),
- Techniker-Diplom und
- Meisterbrief.
Anspruch auf Prämien haben alle Schüler und Studenten:
- die während des gesamten betreffenden Schuljahres in Wiltz wohnen,
- die ein anerkanntes Diplom oder eine schulische Auszeichnung erhalten haben,
- die zu Beginn des betreffenden Schuljahres jünger als 30 Jahre sind,
- die fristgerecht einen vollständigen Antrag eingereicht haben.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 31. Dezember nach Ende des Schuljahres d.h. der 31.12.2026 für das Schuljahr 2025/2026.
Das Formular und weitere Informationen zu den beizufügenden Nachweisen finden Sie in der Rubrik "Bildung".
Wenn Sie die neuesten Nachrichten per E-Mail erhalten möchten...
...dann melden Sie sich für unseren Newsletter an!