"Eis Beem loosse sech weisen" - Nationale Bürgerkampagne rund um bemerkenswerte Bäume

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Veröffentlicht am 03 Juni 2026

Identifizieren, aufwerten, schützen: nationale Bürgerkampagne rund um bemerkenswerte Bäume – „Eis Beem loosse sech weisen!“ “

Am 22. April 2026 wurde die nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne rund um die bemerkenswerten Bäume im Großherzogtum Luxemburg vorgestellt. Diese Initiative wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität in Zusammenarbeit mit der Natur- und Forstverwaltung getragen.

Unter dem Motto „Eis Beem loosse sech weisen!“ zielt die Kampagne darauf ab, den ökologischen, kulturellen und landschaftlichen Wert bemerkenswerter Bäume hervorzuheben, die wesentliche Bestandteile unseres Naturerbes sind. Ein weiteres Ziel ist es, die aktive Beteiligung der Bevölkerung zu fördern, um das nationale Verzeichnis bemerkenswerter Bäume zu erweitern und so zu ihrem langfristigen Schutz beizutragen.

Derzeit sind in Luxemburg rund 240 Bäume offiziell als bemerkenswerte Bäume anerkannt. Sie zeichnen sich durch besondere Merkmale aus, wie ihre außergewöhnliche Größe, ihre Morphologie, ihre Lage in der Landschaft oder auch ihren historischen oder Gedenkwert. Über ihre Rolle als lebendige Zeugen der Geschichte und Kultur hinaus sind diese Bäume wahre Reservoirs der Biodiversität, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, Nahrung und Fortpflanzungsgebiete bieten. Darüber hinaus tragen sie zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels und zur Verbesserung der Lebensqualität bei, insbesondere durch die Strukturierung und Verschönerung der Landschaften.

Im Sinne der Sensibilisierung und Bürgerbeteiligung lädt die Kampagne die Bevölkerung dazu ein, neue Bäume für eine offizielle Anerkennung vorzuschlagen, unabhängig davon, ob sie sich auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Raum befinden. Ein spezielles Formular steht auf der Website www.arbresremarquables.lu zur Verfügung oder kann unten heruntergeladen werden, um Vorschläge bei der Natur- und Forstverwaltung einzureichen.

Die vorgeschlagenen Bäume werden anschließend einzeln geprüft, um ihre Eignung zu bewerten.

Zu beachten ist, dass Eigentümer bemerkenswerter Bäume gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 30. September 2019 über Beihilfen zur Verbesserung der natürlichen Umwelt finanzielle Beihilfen in Höhe von bis zu 75 % der Kosten für professionelle Pflege- oder Restaurierungsarbeiten erhalten können.

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