Der Frühling naht - nehmen wir Rücksicht auf unsere Nachbarn!

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Veröffentlicht am 26 März 2026

Mit der Rückkehr der schönen Tage nehmen natürlich auch die Aktivitäten im Freien wieder zu: Gartenarbeit, Rasenmähen, Heimwerken usw. Die Gemeinde Wiltz nutzt diese Gelegenheit, um ihre Bürger an einige wichtige Regeln der guten Nachbarschaft zu erinnern, damit jeder die schöne Jahreszeit in gegenseitigem Respekt ungetrübt genießen kann.

Verwendung von lauten Geräten und Werkzeugen, Rasenmäherm Kettensägen, Bohrmaschinen und andere laute Werkzeuge sind nur zu folgenden Zeiten erlaubt: 

  • Montag bis Freitag bis 8 bis 22 Uhr
  • Samstags von 8 bis 20 Uhr
  • Sonntags und an Feiertagen: ihre Nutzung ist verboten

Ruhe in der Nachbarschaft

Generell ist jeder Bürger verpflichtet, darauf zu achten, dass er die Ruhe seiner Nachbarn nicht stört, sei es durch übermäßigen Lärm, zu laute Musik oder Lärmbelästigungen anderer Art. Geräte, die im Außenbereich Töne wiedergeben, sind zwischen 22 und 8 Uhr verboten. 

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann gemäß der allgemeinen Polizeiverordnung der Gemeinde Wiltz mit Geldstrafen zwischen 25 und 250€ geahndet werden. 

Die Gemeinde Wiltz dankt ihren Einwohnern für ihr Verständnis und ihr bürgerliches Engagement und wünscht ihnen einen angenehmen Frühling. 


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