Baugenehmigungen: Der „rote Punkt“ bekommt Gesellschaft

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PUBLIÉ LE 04 Juni 2019

Nach Erteilung einer Baugenehmigung wird üblicherweise ein Plakat mit einem roten Punkt und Informationen über das Bauvorhaben und den Bauherren am Grundstück angebracht.

Bislang galt der „rote Punkt“ für jegliche Art von Bauvorhaben. Neuerdings werden jedoch Abrissgenehmigungen mit einem „gelben Punkt“ gekennzeichnet, Zusätze oder Änderungen an bereits genehmigten Bauvorhaben werden mit einem „blauen Punkt“ versehen.

 

Die Liste der kürzlich genehmigten Bauanträge können Sie jeweils im Reider sowie auf unserer Website in der Mediathek einsehen.


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